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EU genehmigt neues Qualitätszeichen

LPA – Die Europäische Kommission hat das neue Qualitätszeichen genehmigt. In ihrer Sitzung vom 20. Oktober hat sie den Gesetzentwurf zum Qualitätszeichen „als mit dem gemeinsamen Markt vereinbar“ erklärt. Das wurde gestern von den Kommmissionsbeamten mitgeteilt. Die Landesräte Werner Frick und Hans Berger zeigen sich erleichtert und froh über den Erfolg in Brüssel.

Die Landesräte Werner Frick und Hans Berger blicken stolz auf das Qualitätszeichen.
„Noch vor wenigen Jahren wollte uns die EU verbieten, auf unsere Lebensmittel ‚Südtirol’ zu schreiben. Jetzt haben wir in schwierigen Verhandlungen durchgesetzt, dass die Herkunft ‚Südtirol’ auf dem Produkt stehen kann“, so Landesrat Frick. Landesrat für Landwirtschaft Hans Berger erklärt, „dass dieses Qualitätszeichen stärker und besser ist, als alle bisher von der EU genehmigten, weil es sich ausschließlich auf die wesentlichen Elemente der Herkunft und der Qualität konzentriert“.

Der Genehmigung durch die EU-Kommission ging ein langwieriger Kampf mit der Brüsseler Behörde voraus. Im Jahr 2001 ging bei der EU gegen die Schutzmarke Südtirol eine Beschwerde wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts ein. Südtirol drohte die Eröffnung eines Verfahrnes wegen Verletzung des EU-Vertrages. In dieser schwierigen Situation trat Südtirol die Flucht nach vorn an: anstatt die alte Schutzmarke zu verteidigen, setzte das Land in Brüssel ein neues Zeichen durch, das im Rahmen der Arbeiten für die Dachmarke entworfen wurde. Landesrat Frick hatte dazu in enger Absprache mit den Produktsektoren ein neues Gesetz ausgearbeitet. Im Jänner 2005 wurde das offizielle Genehmigungsverfahren zum Qualitätszeichen in Brüssel eingeleitet. Der „Fall Schutzmarke“ wurde offiziell archiviert. Parallel dazu begann die Genehmigung in Südtirol. Die Landesregierung hat im Juni das Gesetz gutgeheißen. Nun, nachdem Brüssel seine definitive Zustimmung gegeben hat, wird der Südtiroler Landtag in der Sitzungswoche im November das Gesetz verabschieden. Es wird somit noch heuer in Kraft treten.

Die beiden Landesräte Frick und Berger sind überzeugt, dass mit dem neuen Gesetz auch neue Maßstäbe in punkto Qualität gesetzt werden. Denn das neue Gesetz verfolgt das Ziel, für land- und ernährungswirtschaftliche Produkte ein hohes Qualitätsniveau zu erreichen und zu sichern. Dieses Niveau soll den Verbrauchern näher gebracht werden und der Absatz dieser Produkte soll gefördert werden. Die Qualität der Produkte wird von einer unabhängigen Prüfeinrichtung kontrolliert und muss deutlich höher sein, als es der gesetzliche Standard vorsieht. Zur Familie der „geprüften Qualität aus Südtirol“ gehören sowohl die Südtiroler ggA-Produkte wie Speck und Äpfel, der g.U Stilfser Käse, die Südtiroler Qualitätsweine und freilich auch jene Produkte, die das jetzt genehmigte neue Qualitätszeichen tragen werden, wie Milch, Brot, Grappa, Apfelsaft, Honig, Gemüse und Beeren und in Zukunft bald auch andere. Alle diese Produkte werden mit den neuen Instrumenten der Dachmarke kommunizieren: die Weine und Südtiroler ggA-Produkte aufgrund ihres EU-Schutzes mit der Dachmarke, die anderen Produkte mit dem neuen Südtiroler Qualitätszeichen, das die Dachmarke integriert hat. „Entscheidend ist, dass es sich bei all diesen Produkten um eine gesicherte und kontrollierte Qualität handelt, so die Landesräte. „Die Qualitätsbemühungen zu steigern war unser Ziel. Jetzt hat uns auch Brüssel dafür grünes Licht gegeben“, erklären abschließend die Landesräte Frick und Berger.

ohn

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