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Trockenschäden: Grünes Licht für Gesuchsannahme

(LPA) Auf Antrag von Landesrat Hans Berger hat die Landesregierung heute (7. November) die Kriterien gutgeheißen, die Ansuchen um Beiträge zum Ausgleich von Trockenschäden ermöglichen. "Wir müssen die entsprechenden Gesuche nun schnellstmöglich entgegen nehmen, damit die vom Staat eventuell zur Verfügung gestellten Mittel für uns nicht verloren gehen", so Landesrat Berger, "auch wenn wir noch nicht wissen, ob und wie viel der Staat gegebenenfalls bereit stellt."

Bereits im Frühherbst hatte das Landesressort für Landwirtschaft die von der Trockenheit betroffenen Gebiete abgegrenzt. Dies ist der erste Schritt auf dem langen bürokratischen Weg hin zu eventuellen Hilfen. Denn: "Um überhaupt Beihilfen zum Ausgleich von Trockenschäden auszahlen zu können, muss das römische Landwirtschaftsministerium anerkennen, dass in den betroffenen Gebieten außergewöhnliche Witterungsbedingungen einen Ernteausfall zur Folge hatten", so Berger. Und danach muss auch Brüssel diese Einschätzung teilen.

Die römische Anerkennung ist für die in Südtirol abgegrenzten Gebiete nun so gut wie sicher: "Wir wissen, dass Minister Alemanno das entsprechende Dekret vor wenigen Tagen unterzeichnet hat und dieses in den kommenden Tagen veröffentlicht werden soll", so der Landesrat. Ab Veröffentlichung des Dekrets hat die Landesabteilung Landwirtschaft dann höchstens 45 Tage Zeit, die entsprechenden Hilfsgesuche entgegen zu nehmen. Aus diesem Grund hat die Landesregierung heute die Kriterien für die Annahme der Gesuche festgelegt. "Wir starten die Gesuchskampagne, auch wenn wir derzeit nicht wissen, ob der Staat entsprechende Mittel zum Ausgleich der Schäden ausschütten wird und – falls ja – wie hoch diese ausfallen", so Berger, der sich keine großen Hoffnungen auf große Summen macht. "Wir wollen aber in jedem Fall sicherstellen, dass wir keinerlei staatliche Mittel ungenutzt lassen."

Um den Bauern die Abgabe der Gesuche zu erleichtern, werden bereits in den nächsten Tagen in den besonders von der Trockenheit betroffenen Gebieten Mitarbeiter der Landesabteilung Landwirtschaft unterwegs sein, die Gesuche verteilen und auch wieder einsammeln. Ansonsten besteht die Möglichkeit, die Gesuchsvordrucke in den Bezirksämtern für Landwirtschaft zu beziehen und dort – einmal ausgefüllt – wieder einzureichen, und zwar bis spätestens 22. Dezember dieses Jahres. "Um in den Genuss eventueller Ausgleichszahlungen zu kommen, muss ein Mindesternteausfall von 40 Prozent nachgewiesen werden", erklärt Landesrat Berger. Und: Sollte der Staat Gelder bereit stellen und damit Ausgleichszahlungen überhaupt erst ermöglichen, so würden diese erst im Laufe des kommenden Jahres ausgezahlt, so der Landwirtschafts-Landesrat.

chr

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