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LH Durnwalder zur Verfassungsreform

LPA - Zu der am heutigen Mittwochabend im römischen Senat in letzter Lesung und damit endgültig verabschiedeten Verfassungsreform (die sog. "Devolution") nimmt Landeshauptmann Luis Durnwalder wie folgt Stellung:

Die abermalige von der Mitte-Rechts-Regierung und insbesondere von der "Lega Nord" vorangetriebene Änderung der italienischen Verfassung stellt - zum Unterschied der beiden vorhergehenden Verfassungsänderungen von 2000 und 2001 - für unsere Südtirol-Autonomie keinen größeren Fortschritt dar. Lediglich die Regionen mit Normalstatut erhalten einige zusätzliche gesetzgeberische Kompetenzen übertragen. Von dem bundesstaatlichen oder föderalistischem Modell nach unseren Vorstellungen und Forderungen ist die mit dem neuen Verfassungsgesetz vorgenommene Neuabgrenzung allerdings weit entfernt, der staatliche Zentralismus ist damit in keiner Weise abgeschwächt oder gar ausgeräumt worden.

Für die Regionen mit Sonderstatut und insbesondere für Südtirol bestand im Laufe der parlamentarischen Behandlung der Gesetzesänderung mehrmals die Gefahr, dass mit dem Vorwand des sog. nationalen Interesses unsere Sonderautonomie eingeschränkt werden könnte. Ebenso mußten wir uns gegen offene und versteckte Versuche der Gleichschaltung mit den Normalregionen immer wieder zur Wehr setzen.

Dank der guten Zusammenarbeit mit unseren Parlamentariern in Rom, denen für ihren Einsatz ein besonderer Dank und viel Anerkennung gebührt, konnte diesen eindeutigen Versuchen zur Verschlechterung unserer Autonomie ein Riegel vorgeschoben werden. Gegen einseitige von Rom vorgenommene Änderungen und Abstriche an unserer Autonomie kann der Südtiroler Landtag ein Veto einlegen. Ebenso ist zu hoffen, dass die im neuen Verfassungsgesetz angedeuteten nationalen Interessen nicht unsere Gesetzgebungskompetenz durch die mögliche Befassung durch das Parlament in Rom unterlaufen, d.h. dass die im Zuge der parlamentarischen Behandlungen abgegebenen Zusagen, wonach die Befassung und Beeinspruchung auf die Sonderautonomien nicht anwendbar sind, auch in Zukunft gelten und Bestand haben.

VFma

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