News / Archiv

News

Wohnheime für Saisonarbeiter: Erstes Pilotprojekt startet

(LPA) Die Obstgenossenschaft Zwölfmalgreien wird das erste Südtiroler Unternehmen sein, das ein Wohnheim für Saisonarbeiter errichtet. Das Heim ist eines von dreien, die im Rahmen eines Pilotprojektes realisiert werden. Für das Zwölfmalgreiener Heim hat die Landesregierung nun auf Antrag von Landesrätin Luisa Gnecchi grünes Licht gegeben – mit einigen klaren Auflagen.

Mit der Errichtung von an die Betriebe angeschlossenen Wohnheimen verfolgt die Landesregierung in erster Linie das Ziel, das Problem der Wohnungsnot zu lindern, das vor allem Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen oder mit saisonalen Arbeitsverträgen besonders betrifft. „Wir wollen diesen Arbeitnehmern für die Dauer ihres Arbeitsverhältnisses ein Wohnen in einer angemessenen Atmosphäre ermöglichen“, erklärt dazu Landesrätin Gnecchi, „gleichzeitig aber auch Spekulationen in den Gewerbegebieten verhindern.“ Entsprechende Erfahrungen will man nun mit drei Pilotprojekten gewinnen, bevor eine allgemeine Regelung solcher Wohnstrukturen erarbeitet wird. Als erstes konkretes Pilotprojekt ist nun jenes der Obstgenossenschaft Zwölfmalgreien von der Landesregierung auf den Weg gebracht worden.

In der Genossenschaft werden durchschnittlich rund 90 Personen beschäftigt, davon 55, die nicht in der Gemeinde Bozen ansässig sind und davon wiederum 29 Ausländer. Das geplante Wohnheim sieht für sie insgesamt 18 Wohneinheiten mit jeweils zwei Betten einem Badezimmer und einer Kochnische vor, dazu eine Reihe von Gemeinschaftsräumen, etwa einem Raum für Sanitäranlagen, einen Wasch- und einen Gemeinschaftswohnraum sowie eine Terrasse. Die Genehmigung des Projektes ist allerdings an einige klare Auflagen gebunden, die die Betreiber der Struktur einhalten müssen. So dürfen die Wohneinheiten ausschließlich von Arbeitnehmern bewohnt werden, die in der Genossenschaft einem geregelten Arbeitsverhältnis nachgehen. Auch müssen die Wohneinheiten allesamt den gängigen Bau- und Hygiene-Richtlinien entsprechen, dürfen eine Mindestfläche von 23 Quadratmetern nicht unterschreiten, falls sie von nur einer Person bewohnt werden, von 28 Quadratmetern, falls zwei Personen darin unterkommen sollen.

Wie Landesrätin Gnecchi erklärt, hat die Obstgenossenschaft Zwölfmalgreien nun sechs Monate Zeit, das definitive Bauprojekt in der Landesabteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften einzureichen. Der Bau muss dann innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Baugenehmigung fertig gestellt werden. „Wir werden danach laufend kontrollieren, wie viele Arbeitnehmer die Struktur für welche Zeiträume nutzen und welche Miete sie dafür zahlen müssen“, so die Landesrätin.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap