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Obergrenze von 48 Wochenstunden für Ärzte aufrecht

LPA - Für die Ärzte des Landesgesundheitsdienstes gelten 48 Stunden als Obergrenze der wöchentlichen Arbeitszeit. Darauf weist Gesundheitslandesrat Richard Theiner im Zusammenhang mit dem Streikaufruf der Ärztegewerkschaft ANAAO hin. Die von ANAAO beanstandete mögliche Überschreitung der 48-Wochenstunden sei von der Landesregierung aus dem Regelwerk gestrichen worden. Diese Kritik sei somit nicht mehr angebracht, so der Gesundheitslandesrat.

Die von der Ärztegewerkschaft in einem offenen Brief und in der Presse geäußerte Kritik über die per Gesetz mögliche Überschreitung der Obergrenze für eine Woche Arbeit von 48 Stunden ist nicht mehr angebracht. Darauf macht das Gesundheitsressort aufmerksam. Auf Vorschlag von Landesrat Richard Theiner entschied die Landesregierung nämlich am vergangenen Montag, 14. November, den Passus über die Abweichung der 48-Stunden-Wochen zu streichen. Es gilt demnach eine Obergrenze von 48 Wochenstunden. Im Streikaufruf der ANAAO und in dem offenen Brief an die Landtagsabgeordneten sei dieser Punkt also hinfällig, erklärt das Gesundheitsressort.

jw

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