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Fahrtkostenzuschuss: Mehr Klarheit und Transparenz

LPA - Die Richtlinien für die Gewährung des Fahrtkostenzuschusses an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind von der Landesregierung auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Thomas Widmann neu formuliert worden. Vereinfacht wurde auch das Gesuchsformular, das ab sofort im Amt für Personennahverkehr erhältlich ist. "Durch die Neuformulierung wird der Text verständlicher, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses bleiben unverändert", so Mobilitätslandesrat Thomas Widmann.

Wer zur Arbeit pendelt und dabei auf sein eigenes Fahrzeug angewiesen ist, kann bei der Landesverwaltung um Unterstützung ansuchen. Die Kriterien für die Gewährung dieses Fahrtkostenzuschusses an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden nun von der Landesregierung neu und klar formuliert, inhaltlich aber nicht verändert.  

"Wir haben den Text neu formuliert und ihn verständlicher und aussagekräftiger gemacht", so der zuständige Landesrat Thomas Widmann. "Dadurch wird auch das Ausfüllen des ebenfalls neu gestalteten Gesuchsvordrucks einfacher", erklärt der Landesrat weiter, "mögliche Fehlerquellen wurden beseitigt, so dass die Gesuche in Zukunft rascher bearbeitet und die Beiträge schneller ausbezahlt werden können. Die bisherigen Richtlinien für die Gewährung von Fahrtkostenbeiträgen waren sehr umfangreich und für die Bürger zum Teil schwer verständlich." 

Inhaltlich wurden die Richtlinien - so Landesrat Widmann - nicht verändert. Nach wie vor können Pendler, die in einem abhängigen Arbeitsverhältnis arbeiten und auf öffentliche Verkehrsmittel insgesamt mehr als sechzig Minuten pro Arbeitstag warten müssten, um einen Beitrag ansuchen. Vorausgesetzt wird weiterhin, dass der Wohnort mindestens zehn Kilometer von der Arbeitsstelle entfernt ist und dass der Antragsteller oder die Antragstellerin jährlich wenigstens 120 Tage am Arbeitsplatz arbeitet. 

Das Formular zur Gesuchstellung wurde vom Landesressort für Mobilität ebenfalls vereinfacht. Ab sofort ist es im Amt für Personennahverkehr, Crispistraße 10, Bozen, erhältlich. Das Amt erteilt unter den Rufnummern 0471/415492 und 415491 auch weitere Informationen. Im Südtiroler Bürgernetz können die Vordrucke unter www.provinz.bz.it/mobilitaet/3802/zuschuss.htm herunter geladen werden. Der nächste Einreichetermin verfällt am 31. März 2006.

jw

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