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Freiwilliger Zivildienst: Zufriedenheit mit Urteil des Verfassungsgerichts

(LPA) Mit Genugtuung hat das Land die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Gesetz zum Freiwilligen Zivildienst zur Kenntnis genommen. Das Gericht habe die Zuständigkeiten der Regionen und Autonomen Provinzen anerkannt, ihre Pflicht zu einer sorgfältigen Planung festgeschrieben, das Südtiroler Gesetz in seinen Grundzügen anerkannt und nur einige wenige nebensächliche Regelungen beanstandet.

Über das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten koordiniert das Land den Zivildienst und ist damit vom Urteil des Verfassungsgerichts in erster Person betroffen. Entsprechend zufrieden ist man mit der Entscheidung, dass die Ausrichtung des Gesetzes und seine wichtigen Abschnitte allesamt für verfassungskonform erklärt worden sind. Beanstandet worden sind dagegen nur wenige Nebensächlichkeiten. So hatte das Landesgesetz die Möglichkeit vorgesehen, für eine Dauer von sechs bis zwölf Monaten freiwilligen Zivildienst leisten zu können, eine Regelung, die vom Verfassungsgericht mit Hinweis auf die staatliche Regelung von zwölf Monaten abgewiesen worden ist. 

Vom Verfassungsgericht bestätigt worden sind dagegen die grundlegenden Neuerungen, die das Land mit dem Gesetz zum Freiwilligen Zivildienst einführt, vor allem, auch Älteren die Möglichkeit zu geben, freiwillig Zivildienst abzuleisten. Während also auf Staatsebene nur 18- bis 28Jährige zum Zuge kommen und dafür 433,80 Euro monatlich bekommen, können in Südtirol auch Über-28Jährige von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und werden dafür nach einer noch festzulegenden Norm entlohnt und versichert. Von der staatlichen Regelung abweichend kommt in Südtirol auch noch eine Entlohnung für die Zweisprachigkeit zu den festgelegten Beträgen, und zwar auch für die Zivildienstleistenden zwischen 18 und 28 Jahren. Schließlich können Zivildienstleistende auf die Berücksichtigung der Zivildienst-Zeit bei öffentlichen Stellenwettbewerben genauso zählen, wie auf Vorteile bei der Arbeitsvermittlung, im öffentlichen Nahverkehr, bei Kultur- und Sportveranstaltungen. 

Interessierte haben dabei die Qual der Wahl. Der Freiwillige Zivildienst kann nämlich bei Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen abgeleistet werden, in der Erziehung und Betreuung, im Kultur- und Umweltbereich, im Zivil- und Konsumentenschutz, der Entwicklungszusammenarbeit sowie im Freizeit- und Sportbereich.  

chr

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