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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 12. Dezember

LPA – Die Landesregierung diskutierte heute, 12. Dezember über das Raumordnungsgesetz, über Maßnahmen zur Suchtprävention und die im Jahre 2010 verfallenden Wassernutzungs-Konzessionen. Darüber hinaus beschlossen Landeshauptmann Durnwalder und die Landesräte neue Förderungskriterien für die italienischen Privatschulen, die Einführung des Meisterbriefes für KFZ-Techniker und den Bau der Umfahrung von Zwischenwasser im Gadertal.

RAUMORDNUNG: SPEKULATION EINHALT GEBIETEN

 

Die wöchentliche Sitzung der Landesregierung stand heute ganz im Zeichen der Diskussion über die Urbanistik. Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Regierungssitzung erklärte, beabsichtigt die Landesregierung, das bestehende Raumordnungsgesetz zu überarbeiten, um der Spekulation Einhalt zu gebieten. Einschränken wollen die Landesräte und der Landeshauptmann die Aussiedlung von Hofstellen im und ins landwirtschaftliche Grün und den Verkauf von geförderten und konventionierten Wohnbauten. Die bis zu 30-jährigen Bindungsfristen im geförderten bzw. konventionierten Wohnbau laufen nun allmählich aus, nachdem 1972 das erste Landeswohnbaugesetz in Kraft getreten ist und einige Jahre später die ersten Bewohnbarkeitserklärungen ausgestellt worden sind. „Die Landesregierung“, so Durnwalder, „will erreichen, dass auch nach Ablauf der Bindungsfristen die Wohnungen nicht frei verkauft werden können. Kaufberechtigt sollen nur Personen sein, die die Kriterien für den geförderten bzw. konventionierten Wohnbau erfüllen“.

Erschweren will die Landesregierung auch das Bauen im landwirtschaftlichen Grün. War es bisher möglich, eine Hofstelle ins landwirtschaftliche Grün der eigenen bzw. der angrenzenden Gemeinde auszusiedeln, soll dies künftig nur noch dann erlaubt sein, wenn es unbedingt notwendig ist. Die Entscheidung darüber soll eine unabhängige Expertenkommission treffen. Die Entscheidungen dieser Kommission sind, wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht, auch für den Bürgermeister bindend. Verhindern will die Landesregierung in Zukunft auch die Verlegung von Wohnhäusern im landwirtschaftlichen Grün. Es soll nur noch eine Verschiebung in Richtung Dorfkern möglich sein, wobei sich der neue Baugrund nicht weiter als 300 Meter vom bebauten Gebiet befinden darf.

Das Bauen im landwirtschaftlichen Grün und der geförderte Wohnbau sind nur einige der Punkte, die im Zuge einer Neuordnung der Urbanistik diskutiert werden müssen. Landeshauptmann Durnwalder sagte heute vor der versammelten Presse, dass die Landesregierung noch in drei bis vier weiteren Sitzungen die Überarbeitung des Urbanistikgesetzes besprechen wird.


SUCHTPRÄVENTION: EINIGKEIT ÜBER MASSNAHMEN


Neben der Raumordung hat die Landesregierung heute auch über die Maßnahmen im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen diskutiert. Wie Landeshauptmann Durnwalder auf der traditionellen Montagspressekonferenz den Journalisten darlegte, bestehe in der Landesregierung Einigkeit darüber, dass vor allem dem übermäßigen Alkoholkonsum der Jugend entgegengewirkt werden muss. Der Entwurf für das Landesgesetz sieht dementsprechende Maßnahmen vor. Unter anderem soll die Werbung für alkoholische Getränke in bestimmten, vorwiegend von Jugendlichen besuchten Räumlichkeiten verboten werden.


NUTZUNG DER WASSERKRAFT: LAND STREBT KOORDINIERTES VORGEHEN MIT GEMEINDEN UND KONZESSIONSINHABERN AN


Im Jahre 2010 verfallen einige Konzessionen für die Nutzung der Wasserkraft. Mit Ende des heurigen Jahres läuft hingegen der Termin ab, an dem die Gesuche für eine Übernahme der Konzessionen bzw. deren Weiterführung vorgelegt werden müssen. Dies soll in Absprache mit ENEL, Etschwerken und Edison sowie den Gemeinden geschehen. Derweil ist in Rom eine Durchführungsbestimmung in Ausarbeitung, die die Nutzung der Wasserkraft ab 2010 regelt. „Wir wollen uns so gut wie möglich darauf vorbereiten und streben ein koordiniertes Vorgehen von Land, Gemeinden und den Energieversorgern an“, sagte der Landeshauptmann.

 

GADERTALER STRASSE: UMFAHRUNG VON ZWISCHENWASSER WIRD GEBAUT


Auf ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung auch eine Reihe von Beschlüssen gefasst. Einer davon betrifft den Ausbau der SS 244, der Gadertaler Straße. Erst vor wenigen Tagen ist das erste Teilstück der ausgebauten Staatsstraße ins Gadertal eröffnet worden und schon steht der Bau des zweiten Teilstückes vor der Tür. Wie Landeshauptmann Durnwalder erklärte, sind mit dem Beschluss von heute die Voraussetzungen geschaffen worden, um mit dem Bau der Umfahrung von Zwischenwasser beginnen zu können. Hat der Bau des ersten Teilstückes an die 68 Millionen Euro gekostet, werden für den zweiten Streckenabschnitt 8,5 Millionen Euro veranschlagt. Die neue Umfahrung besteht aus drei Brücken und einem Rondell. Der Kreisverkehr wird orographisch auf der linken Seite der Gader gebaut und garantiert über jeweils eine Brücke den Anschluss nach St. Vigil/Enneberg und Hochabtei sowie zur erneuerten Trasse der Gadertaler Straße. Die Brücken sind 55 Meter, 57 Meter und 50 Meter lang. Die Anbindung nach Welschellen bleibt hingegen auf der bestehenden Trasse. „Die Umfahrung von Zwischenwasser ist ein weiterer wichtiger Schritt für den Ausbau der Gadertaler Straße“, betont Bautenlandesrat Florian Mussner. „Erst in der vergangenen  Woche konnten wir fast die Hälfte der neuen Gadertaler Straße für den Verkehr frei geben. Man hat aber gesehen, dass es keinen Sinn hätte, in Zwischenwasser aufzuhören und die heutige Engstelle zu belassen. Man hat das Projekt mit der betroffenen Gemeinde und Bevölkerung besprochen und diese Variante entspricht den Anforderungen der hiesigen Bevölkerung“, führt der Bautenlandesrat aus. 

UNTERSTÜTZUNG DER FAMILIEN: STUDIE WIRD AUSGEARBEITET


Das Familienbüro des Landes und die Freie Universität Bozen werden eine Studie ausarbeiten, die Möglichkeiten aufzeigt, wie Südtirols Familien unterstützt werden können. Das Projekt, das von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur der Landesregierung vorgelegt wurde,  wird vom Familienbüro in den kommenden drei Jahren umgesetzt. In einer ersten Phase werden Programme entwickelt, die zum einen die Stärkung der elterlichen Kompetenz sowie der Partnerschaftskompetenz junger Eltern zum Inhalt haben.  Ebenso sind Programme vorgesehen, die Großeltern in ihrer Funktion als aktive und kompetente Bürger stärken. In den weiteren Phasen stehen die Sensibilisierung für diese Themen und die Umsetzung der Programme im Mittelpunkt. Für die Studie, so Landeshauptmann Durnwalder, werden 500.000 Euro bereitgestellt.  „Diese Summe ist angemessen, wenn es uns gelingt, den Familien eine konkrete Hilfestellung zu geben“, ist der Landeshauptmann überzeugt. 

ITALIENISCHE PRIVATSCHULEN: FÖRDERKRITERIEN FESTGELEGT


Die Landesregierung hat die Kriterien zur Förderung der Privatschulen mit italienischer Unterrichtssprache festgelegt. Wie heute  beschlossen, bekommen diese Schulen grundsätzlich 60 Prozent der Verwaltungs- und Personalkosten rückvergütet. Den Privatschulen von besonderem öffentlichen Interesse - das sind jene Schulen, die Fachrichtungen anbieten, die das Land nicht anbietet - werden insgesamt bis zu 90 Prozent rückvergütet.

Eine entsprechende Vereinbarung mit den Privatschulen deutscher Unterrichtssprache ist von der Landesregierung bereits im Juli verabschiedet worden.

 

MEISTERBRIEF FÜR KFZ-TECHNIKER, PSYCHISCHE REHA IN ÖSTERREICH UND EINHEITLICHES BRIEFPAPIER IN DER LANDESREGIERUNG


Wie Landeshauptmann Durnwalder auf der Montagspressekonferenz erläuterte, wird in Südtirol der Meisterberuf „KFZ-Techniker“ eingeführt.

Ein weiterer Beschluss der Landesregierung betraf das Gesundheitswesen. Künftig können etwa 50 Südtiroler eine psychiatrische Rehabilitation in Bregenz und Salzburg in Anspruch nehmen.

Vereinheitlicht wird das Erscheinungsbild im Schriftverkehr der Landesverwaltung und der Landesanstalten. „Das einheitliche Erscheinungsbild dient dazu, auf Anhieb ein Schriftstück der Landesverwaltung als solches zu erkennen. Das war zuletzt nicht mehr der Fall, weil eine Vielzahl von Ressorts und Abteilung ein eigenes Logo verwendet hat“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder die Notwendigkeit dieser Maßnahme.

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