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Alle Informationen zur neuen Erste-Hilfe-Regelung für Betriebe im Netz

(LPA) Seit 7. Dezember sind auch für Südtirols Betriebe neue Erste-Hilfe-Vorschriften in Kraft. Alles Wissenswerte darüber, über die vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Koffer und Verbandskästen, deren Inhalt, die unterschiedlichen Typen von Betrieben und die Ausbildung eines entsprechenden Erste-Hilfe-Beauftragten findet sich nun im Südtiroler Bürgernetz.

Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen, hat die Landesregierung einige staatliche Regelungen in Sachen Erste Hilfe an die Südtiroler Realität angepasst. Die entsprechende Durchführungsverordnung ist nun seit rund einer Woche in Kraft und schreibt beispielsweise vor, eine geeignete Erste-Hilfe-Ausrüstung in allen Betrieben bereit zu halten, wobei diese wiederum von Art und Größe des Unternehmens bzw. dem darin bestehenden Risiko für die Mitarbeiter abhängt. Zweite große Neuerung ist die Pflicht, einen Erste-Hilfe-Beauftragten in den Betrieben zu ernennen, der entsprechend geschult wird.

Im Detail nachgelesen werden können alle Informationen zu den neuen Erste-Hilfe-Vorschriften für Betriebe - sie gelten übrigens nicht für Ein-Mann-Unternehmen - nun im Südtiroler Bürgernetz, in dem die Landesabteilung Gesundheitswesen übersichtliche Seiten mit den wichtigsten Informationen bereit stellt. Zu finden sind die Infos in der Rubrik "Bürger" auf der Homepage der Abteilung (www.provinz.bz.it/gesundheitswesen).

chr

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