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Neue Gesundheitskarte für öffentliche Gesundheitsleistungen werden verteilt

(LPA) Allen Südtirolern wird in den kommenden Tagen die neue Gesundheitskarte ins Haus flattern. Seit heute (15. Dezember) versenden die Agentur für Einnahmen und die Gesellschaft "Sogei" die neuen Karten, die die bisher gebräuchliche mit der Steuernummer ersetzt und den Zugang zu Gesundheitsleistungen in den Ländern der EU garantiert.

Eingeführt wird die Gesundheitskarte vom staatlichen Wirtschafts-, Gesundheits- und Innovationsministerium, wobei das Ziel jenes ist, dem Staat, den Regionen und den Autonomen Provinzen genauere Erkenntnisse über die Ausgaben im Gesundheitswesen zu liefern, deren Verwaltung zu verbessern und den Einsatz der verfügbaren Ressourcen zu optimieren. 

Im Rahmen dieses Systems zur Überwachung der öffentlichen Gesundheitsausgaben werden gleich drei Neuheiten eingeführt, und zwar die Gesundheitskarte, ein neuer Rezeptvordruck und die elektronische Übertragung der Daten über die Ausgaben. Ab heute erhalten nun alle Südtiroler die Gesundheitskarte zugeschickt, die eine Reihe verschiedener Formulare ersetzt, etwa den Krankenschein E111, und die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in allen 25 Mitgliedstaaten der EU sowie in der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein ermöglicht. Die bereits ausgestellten E111-Krankenscheine bleiben bis zum 31. Dezember des Jahres gültig.

Auf der Gesundheitskarte ist die Steuernummer des Betreuten auch in Form eines Magnetstreifens und eines Strichcodes angebracht. Der Betreute wird die Gesundheitskarte demnach künftig beim Hausarzt, beim Kinderarzt und bei den Ärzten der Sanitätsbetriebe, der Krankenhäuser und der konventionierten Strukturen vorweisen, damit diese die Steuernummer auf dem neuen Rezeptvordruck anbringen können. Falls das Rezept ohne Angabe der für die öffentlichen Gesundheitsleistungen notwendigen Steuernummer ausgestellt wurde, kann der Betreute die Gesundheitskarte  auch in den Apotheken, in den Labors und bei den konventionierten Strukturen vorlegen.

Allerdings ersetzt die Gesundheitskarte nicht das "Krankenkassenbüchlein" und die Bescheinigung über das Recht auf Ticketbefreiung, sondern lediglich die Karte mit der Steuernummer. Somit kann die Gesundheitskarte immer dann verwendet werden, wenn die Steuernummer verlangt wird, also auch in den Postämtern, Banken, Universitäten oder beim Notar.

Durch die Gesundheitskarte wird die Aktualität und Zuverlässigkeit der Daten erhöht. Dies erfolgt durch einen Datenabgleich zwischen den vier Sanitätsbetrieben von Bozen, Meran, Brixen und Bruneck, den 116 Südtiroler Gemeinden und dem Informationssystem des Ministeriums über die Wohnsitzdaten. Um die Bürger über den korrekten Gebrauch der neuen Gesundheitskarte zu informieren, ist eine gesamtstaatliche und lokale Kommunikationskampagne in Gang. Außerdem liegen bei den Schaltern der Agentur der Einnahmen und der Sanitätsbetriebe Informationsbroschüren auf. Weitere Infos gibt's auch unter der grünen Nummer 800-030070, im Internet (www.sistemats.it) und auf Seite 447 des Videotextes der RAI.

chr

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