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Chip für Pferde ab Ende des Jahres Pflicht

(LPA) Noch bis Ende des Jahres haben Pferdehalter Zeit, ihre Pferde von den zuständigen Tierärzten erfassen zu lassen. Damit die Pferde eindeutig identifiziert werden können, wird ihnen ein Mikrochip implantiert und ein entsprechender Pferdepass ausgestellt. "Ohne Chip und Pass kann bereits heute kein Pferd in die Nachbarländer ausgeführt werden, ab 2006 ist auch eine Schlachtung nicht mehr möglich", erklärt dazu Landesrat Hans Berger.

Nachdem etliche Pferdehalter der Chip-Pflicht bis heute nicht nachgekommen sind, ruft der Landesrat sie noch einmal dazu auf, ihre Pferde bei den zuständigen Amtstierärzten oder Freiberuflern zu melden und sie entsprechend kennzeichnen zu lassen. "Mit der Pflicht, die Pferde durch einen Chip zu markieren, kommen wir einer Auflage der EU nach, dank der es möglich wird, alle Pferde eindeutig zu identifizieren und damit auch beispielsweise die Herkunft von Pferdefleisch rückzuverfolgen", so Berger.

Probleme hatten sich ergeben, nachdem die meisten EU-Staaten diese Auflage bereits erfüllt und ihre Pferde mit einem Chip versehen hatten, Italien aber nach wie vor säumig war. "Wann immer ein Südtiroler Pferdehalter sein Tier ins Ausland bringen wollte, etwa zu einer Ausstellung oder einem Turnier, haben sich aufgrund des fehlenden Chips und des fehlenden Pferdepasses Probleme ergeben", so der Landesrat. Aus diesem Grund habe man in Südtirol autonom die EU-Vorgabe nachvollzogen und den Pferdehaltern bereits vor Monaten eine Frist gesetzt: "Bis Ende des laufenden Jahres müssen alle Pferde in Südtirol mit einem Chip und einem Pferdepass versehen sein", so Berger.

Sollten die Pferdehalter der Kennzeichnungs-Pflicht nicht nachkommen, ergebe sich nicht nur ein Problem bei Transporten über die Staatsgrenzen hinaus. "Vielmehr gilt ab Anfang 2006, dass auch kein Pferd mehr geschlachtet wird, von dem nicht der Pferdepass vorgewiesen werden kann und das nicht mit einem Mikrochip versehen worden ist", erklärt der Landesrat. Um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden, genüge es, wenn sich die Pferdehalter an die Amts- oder freiberuflichen Tierärzte wenden, damit diese den Chip implantieren und das Tier fotografisch erfassen. Der zuständige Sanitätsbetrieb übernimmt dann die Registrierung in der entsprechenden Datenbank und die Ausstellung des Pferdepasses.

Ab dem nächsten Jahr gilt die Kennzeichnungs-Pflicht dann auch für neugeborene Fohlen. Sie müssen innerhalb von sechzig Tagen nach ihrer Geburt mit einem Mikrochip versehen werden.

chr

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