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Bis 3. Februar zur Fischerprüfung anmelden

LPA - Die Fischerprüfungen werden ab heuer nach einem völlig neuen System abgenommen. Erstmals können mündliche und schriftliche Prüfung an einem Tag abgelegt werden. Vom 7. bis zum 10. März stehen die ersten Prüfungen nach dem neuen Modus an. Interessierte haben noch bis zum 3. Februar die Möglichkeit, sich im Landesamt für Jagd und Fischerei für die Prüfung anzumelden.

Die Fischerprüfung besteht auch heuer wieder aus einem schriftlichen Teil in Quizform und einer mündlichen Prüfung. Neu ist, dass am Vormittag die schriftliche Prüfung abgelegt wird und bereits am Nachmittag - bei bestandenem Quiz - der mündliche Teil absolviert werden kann. Die erste Prüfung nach diesem neuen Modus findet im Raiffeisensaal in Terlan vom 7. bis 10. März statt.

Gesuche um Zulassung zur Fischerprüfung werden vom Landesamt für Jagd und Fischerei, Brennerstraße 6 in Bozen bis einschließlich 3. Februar entgegengenommen. Die Anträge müssen mit einer Stempelmarke zu 14,62 Euro versehen werden. Das Mindestalter, um zur Prüfung zugelassen zu werden, ist 14 Jahre. Als Stichtag dafür gilt der 7. März.

Die einzelnen Bewerber werden über den genauen Prüfungstermin schriftlich verständigt. Gegenstand der Prüfung sind die Fischkunde, das Fischereigesetz, die Gerätekunde, allgemeine Verhaltensnormen beim Fischen sowie Grundkenntnisse über den Naturschutz.

Weitere Auskünfte über die Fischerprüfung erteilt das Landesamt für Jagd und Fischerei unter den Telefonnummern 0471 415172 und 0471 415173.

ohn

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