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Kulturschaffende erhalten innerhalb Jänner über Förderung Auskunft
LPA - Der Deutsche Kulturbeirat hat in seiner Dezember-Sitzung die Beitragsansuchen verschiedener Kulturschaffender für das Jahr 2006 erstmals anhand der neuen Förderkriterien begutachtet. Nach Inkrafttreten des Landeshaushaltes am 4. Jänner werden die gefassten Beschlüsse der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Antragsteller werden so voraussichtlich noch innerhalb Jänner erfahren, ob und in welcher Höhe ihre kulturelle Tätigkeit vom Land unterstützt wird. Einen ersten Vorschuss auf die genehmigten Förderungen dürfte es bereits im darauf folgenden Monat geben.
„Mit dieser neuen Regelung erhöhen wir die Planungssicherheit der Kulturschaffenden“, betont Kulturlandesrätin Sabina Kasslatter Mur. „Dazu kommt die ebenfalls neu eingeführte dreijährige Förderperspektive, die vor allem den größeren Organisationen mehr Sicherheit bei der Planung von Jahresprogrammen und mehrjährigen Projekten einräumen soll.“
Die dreijährige Förderperspektive gilt für alle Organisationen, die 2005 einen Beitrag von mindestens 100.000 Euro erhalten haben. Sie bekommen die Erklärung einer Förderabsicht. Voraussetzung dafür ist, dass die Dotierung des Kulturhaushalts und die Qualität der eingereichten Programme gleich bleiben. Einreichtermin für die Anträge um Förderperspektive sowie für die Förderung von kulturellen Tätigkeiten für das Jahr 2006 war erstmals schon im November. Bis zum 10. November konnten die um einen Beitrag ansuchen und erhalten bereits im Jänner über das Ausmaß der Beihilfe Bescheid. Wer seine Planungsarbeit für 2006 hingegen nicht rechtzeitig abschließen konnte, kann seinen Förderantrag wie gewohnt innerhalb 31. Jänner 2006 vorlegen.
Die neue Regelung betrifft jährlich etwa 550 Anträge um Förderung von kulturellen Tätigkeiten und Investitionen. 2006 steht hierfür ein Budget in Höhe von 10,3 Millionen Euro zur Verfügung.
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