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Aus der ersten Sitzung der Landesregierung im Jahr 2006

LPA - Die Weichen für die Verabschiedung der kleinen Raumordnungsreform hat die Landesregierung heute, Montag, 9. Januar, gestellt. Sie einigte sich in verschiedenen noch offenen Fragen, so dass Landeshauptmann Luis Durnwalder die formelle Verabschiedung der Gesetzesnovelle durch die Landesregierung innerhalb Jänner ankündigte. Weiterer Schwerpunkt der heutigen ersten Landesregierungssitzung im neuen Jahr war die Schulreform beziehungsweise deren weitere Umsetzung.

RAUMORDNUNGSNOVELLE 

„Den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesraumordnungsgesetzes haben wir im Großen und Ganzen genehmigt“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der heutigen Sitzung der Landesregierung, „nachdem wir heute in mehreren Punkten eine Einigung erzielt haben. Antworten gilt es nun noch für die Bereich der Privatzimmervermieter und der Baukostenabgabe zu finden. Ich rechne damit, dass wir den endgültigen Text in ein bis zwei Wochen verabschieden werden.“  

Nachdem sich die Landesregierung in den vergangenen Monaten immer wieder mit dem Thema Raumordnung befasst hat, scheint nun ein Abschluss der Debatte noch innerhalb Jänner in Sicht. Nach den Worten von Raumordnungslandesrat Michl Laimer geht es bei dieser kleinen Raumordnungsreform um mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit, vereinfachte Verfahren und darum, jeder Art von Spekulation einen Riegel vorzuschieben.  

Heute beschloss die Landesregierung unter anderem Stiegenhäuser außerhalb des Hauses nicht mehr zuzulassen, da diese in vielen Fällen später überdacht worden seien. Ein Treppenzugang von außen soll nur mehr bis zum ersten Stockwerk möglich sein. Für die internen Treppenhäuser soll es eine Bauvolumengutschrift von 1,20 mal 1,20 mal der Höhe geben. 

Einschränken will die Landesregierung die Umwandlung, Auflassung oder Verlegung von gastgewerblichen Betrieben. Vorgesehen werden soll eine mindestens zwanzigjährige Zweckbindung, außerdem soll die Nutzungsänderung ebenso wie die Verlegung nur auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses mit Zwei-Drittel-Mehrheit ermöglicht werden.

Die Bindungen im Bereich des konventionierten und geförderten Wohnbaus will die Landesregierung an das Bauvolumen binden und dafür keine zeitliche Beschränkungen mehr vorsehen: Geförderte und konventionierte Kubatur sollte also nur mehr an Personen weiterverkauft werden können, die die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen. 

Was den Abbruch und die Aussiedlung von Höfen angeht, soll künftig der Abbruch eines Hofes im Dorf nur mehr in Verbindung mit dem Wiederaufbau genehmigt werden können. Die Aussiedlung von Höfen ins landwirtschaftliche Grün soll hingegen von einer Fachleutekommission befürwortet werden müssen.  

Vereinfacht werden soll schließlich das Verfahren zur Erlangung der Bewohnbarkeitserklärung durch die Gemeinden: Bis zu einem Bauvolumen von 3000 Kubikmetern dürfte in Zukunft die Erklärung des Bauleiters reichen, „zum Vorteil für die Brieftasche und den Terminkalender des Bauherrn“, wie der Landeshauptmann heute betonte. 

SCHULREFORM 

Vorgaben für die weitere Vorgangsweise zur Umsetzung der Schulreform hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Schullandesrat Otto Saurer gegeben. „Wir haben im laufenden Jahr die Schulreform erprobt und werden mit dieser versuchsweisen Umsetzung fortfahren“, erklärte der Landeshauptmann nach der Regierungssitzung. Die Richtlinien für diese Vorgangsweise sollen zunächst mit Dekret des Landeshauptmanns vorgegeben werden.

Für das Jahr 2007 kündigte der Landeshauptmann die gesetzliche Regelung an. In dieses Gesetz zur Regelung des Schul- und Bildungssystems sollen die bis dahin gemachten Erfahrungen einfließen. Bildungslandesrat Saurer erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass im kommenden Schuljahr die Schulreform auch in den dritten Klassen der Mittelschule umgesetzt werden müsse, da 2007 die Abschlussprüfungen der Mittelschule erstmals nach dem von der Schulreform vorgesehenen System abzuwickeln seien. Auch sprach sich der Landesrat für eine koordinierte Vorgangsweise für die Schulen der verschiedenen Sprachgruppen aus.  

An den deutschen Grundschulen und den ersten zwei Mittelschulklassen wird die Schulreform in diesem Schuljahr südtirolweit erprobt. Eckpunkte der Reform sind die Individualisierung des Unterrichts mit der Einführung von Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächern, die Portfoliobewertung, die Einführung von Informatik und Englisch. 

KAMPF DEN ABHÄNGIGKEITEN 

Der Gesetzentwurf, mit dem die Landesregierung Maßnahmen im Bereich der Abhängigkeiten – vom Alkoholmissbrauch bis hin zum Glücksspiel – setzen will, wurde heute auf Vorschlag von Landesrat Richard Theiner genehmigt und kann nun an den Landtag weitergeleitet werden. Der Gesetzentwurf sieht eine finanzielle Förderung von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen vor, er enthält aber auch Verbote und Maßnahmen, durch die Suchtverhalten vorgebeugt oder eingeschränkt werden sollen, so Werbeverbote, Ausschank- und Verkaufsverbote für Alkoholika an Jugendliche unter 16 Jahren. Festgeschrieben wird auch die Pflicht, bei Veranstaltungen mindestens zwei nicht alkoholische Getränke zu einem niedrigeren Preis als alkoholische Getränke anzubieten. Für Überschreitungen werden ansehnliche Strafen vorgesehen. „Natürlich“, meinte der Landeshauptmann zur Gesetzesinitiative, „macht das Ganze keinen Sinn, wenn vor allem die Eltern aber auch die Jugendlichen selbst, nicht mitarbeiten.“ 
 
ZWEISPRACHIGKEISPRÜFUNG 
 
Einer vom Regierungskommissariat vorgeschlagenen Änderung der Richtlinien zur Bewertung und Feststellung der Kenntnis der deutschen, italienischen und ladinischen Sprache hat die Landesregierung heute zugestimmt. „Diese Überarbeitung beinhaltet allerdings die von der EU geforderte Überarbeitung der Kriterien noch nicht“, so der Landeshauptmann, der in der Landesregierung für die Agenden „Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung“ zuständig ist, „vielmehr werden die Voraussetzungen für die Ernennung der Kommissare angepasst.“ Die Zahl der Prüfungskommissare sollte um 14 auf insgesamt 30 angehoben werden, so dass ein flüssigerer Prüfungsablauf gewährleistet werden könne, so LH Durnwalder.   

SONDERBETRIEB FÜR WILDBACHVERBAUUNG: ARBEITSPROGRAMM 06 

Genehmigt wurde heute das Arbeitsprogramm des Sonderbetriebs für Bodenschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung. Es beinhaltet Maßnahmen um 11,5 Millionen Euro. Hinzu kommen Arbeiten an beziehungsweise längs der Flussläufe von Eisack und Etsch um 2,24 Millionen Euro. 

FINANZIERUNG VON KULTUREINRICHTUNGEN

Mit 1,7 Millionen Euro aus dem Landeskulturfonds können die Vereinigten Bühnen Bozen rechnen, die Stiftung „Neues Stadttheater und Landesauditorium Bozen“ wird vom Land mit 1,5 Millionen Euro und einem weiteren Betrag von 247.000 Euro für die Ausrichtung des Bozner Tanzsommers erhalten. Auf Vorschlag von Kulturlandesrätin Sabina Kasslatter Mur genehmigte die Landesregierung heute die Tätigkeitsprogramme der beiden Kultureinrichtungen, in denen die entsprechenden Zuwendungen vorgesehen sind.

jw

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