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Pflanzenschutzmittel: Kurse und Prüfungen für "Giftpass"

(LPA) Wer Pflanzenschutzmittel ankauft, die als sehr giftig, giftig oder schädlich eingestuft sind, muss einen von der Landesabteilung Landwirtschaft ausgestellten Befähigungsausweis vorlegen. Dieser Ausweis kann nur von denjenigen erworben oder - nach fünf Jahren - verlängert werden, die einen entsprechenden Kurs besucht und eine Prüfung abgelegt haben. Die Termine für Kurse und Prüfungen stehen nun.

Organisiert und abgehalten werden die Kurse, die jeweils um 9.00 Uhr beginnen und rund drei Stunden dauern, von den Fachschulen für Landwirtschaft. Besuchen können Interessierte die Kurse am 9. Februar in Marling (Vereinshaus, F.-Innerhofer-Straße 1), am 16. Februar in Terlan (Raiffeisensaal, Niederthorstraße 3), am 23. Februar in Latsch (VI.P, Hauptstraße 1/C), am 24. Februar in Pfatten/Laimburg (Fachschule für Obst-, Wein- und Gartenbau Laimburg), am 9. März in Vahrn (Fachschule für Landwirtschaft Salern, Salernstraße 26), am 30. März in Dietenheim (Fachschule für Landwirtschaft "Mair am Hof", Gänsbichl 2), am 31. März in Burgeis (Fachschule für Landwirtschaft Fürstenburg) und am 4. April noch einmal in Pfatten/Laimburg (Fachschule für Obst-, Wein- und Gartenbau Laimburg). Die beiden Kurse in der Fachschule Laimburg werden in italienischer und deutscher Sprache abgehalten, jene in den anderen Orten nur in deutscher Sprache.

Die Prüfungen zur Erlangung des Befähigungsausweises können jeweils im Anschluss an die Kurse abgelegt werden, und zwar von 13.30 bis 16.00 Uhr. Zusätzlich zu diesen Terminen kann man in den Monaten Februar bis April auch jeden Mittwoch zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr im Landesamt für Obst- und Weinbau in der Bozner Brennerstraße 6 sowie in den Außenstellen und Bezirksämtern für Landwirtschaft in Neumarkt (Landhaus Unterland, Franz-Bonatti-Platz 2/3), Schlanders (Schlandersburgstraße 6) und Brixen (Bahnhofstraße 18) zur Prüfung antreten.

Zu den Prüfungen mitzubringen sind die Bestätigung der Teilnahme am Weiterbildungskurs, ein Passfoto und eine Stempelmarke im Wert von 14,62 Euro. Bei Neuausstellung des Ausweises ist außerdem ein gültiger Personalausweis vorzulegen, bei Verlängerung der verfallene Befähigungsnachweis. Bei Verlust des Befähigungsausweises ist eine von einer Carabinieristation ausgestellte Verlusterklärung vorzulegen.

chr

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