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Richtlinien für Realisierung von Studentenheimen - 1200 Heimplätze nötig

(LPA) Nicht weniger als 1200 Heimplätze für Universitätsstudenten werden in Zukunft in Südtirol benötigt. "In erster Linie setzen wir dabei auf eine möglichst effiziente Nutzung bereits bestehender Strukturen, doch werden auch neue Heime dazu kommen", erklärt Bautenlandesrat Florian Mussner. Damit alle Heime den selben Standards entsprechen und die Kosten dafür möglichst gering ausfallen, hat eine Arbeitsgruppe nun Richtlinie für die Errichtung von Studentenwohnheimen vorgelegt.

Die Freie Universität Bozen mit ihren Außenstellen in Brixen und Bruneck zieht eine ganze Reihe auswärtiger Studenten nach Südtirol. Nachdem die Preise auf dem Wohnungsmarkt für diese aber kaum erschwinglich sind, gilt es nun, geeignete Wohnheime bereitzustellen. "Mit diesen Heimen schaffen wir die Rahmenbedingungen für die Studenten von auswärts, in unserem Land studieren zu können, und schaffen gleichzeitig Orte der Begegnung für die Studierenden", so Mussner. Eine Bedarfserhebung hat nun ergeben, dass in Zukunft nicht weniger als 1200 Heimplätze für Universitätsstudenten geschaffen werden müssen.

Wie die Studentenheime auszusehen haben bzw. welche Standards sie erfüllen müssen und worauf bei der Realisierung solcher Strukturen geachtet werden muss, hat nun eine Arbeitsgruppe definiert. "Dank der Richtlinien sollen die Studenten optimale Voraussetzungen für ihren Aufenthalt finden, gleichzeitig garantieren wir aber auch, dass die Kosten für die Verwirklichung solcher Strukturen eingeschränkt werden", so Mussner.

Von der Arbeitsgruppe festgelegt wurde nun, dass ein Studentenheim mindestens 40 Betten haben sollte. Bevorzugt wird dabei die Errichtung von Einzelzimmern, da diese den Studenten eine größere Privatsphäre bieten. Bei der Auswahl der Materialien und der Einrichtung soll darauf geachtet werden, dass die Gesamtkosten der Anschaffung und des Unterhalts in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. Festgeschrieben wurde dabei, dass die Baukosten eines Studentenheims die Standardbaukosten des geförderten Wohnbaus um nicht mehr als zehn Prozent überschreiten dürfen. Berücksichtigt werden sollen außerdem die KlimaHaus-Richtlinien, wobei für neue Heime die Energiestandards eines KlimaHauses B vorgeschrieben werden. Schließlich müssen auch Unterkünfte errichtet werden, deren Größe und Eigenschaften auf Studenten mit körperlichen Behinderungen abgestimmt sind, und zwar eine auf je vierzig Betten.

chr

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