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Beschäftigung von Zivildienern: Körperschaften können sich akkreditieren lassen

(LPA) Körperschaften, die freiwillige Zivildiener beschäftigen wollen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, haben ab 1. Februar die Möglichkeit, um die entsprechende Akkreditierung anzusuchen. Die Akkreditierungsfrist läuft am 15. März ab.

Schritt für Schritt gehen ab 1. Februar die Zuständigkeiten für die Regelung des freiwilligen Zivildienstes an das Land über. So wird auch das Verzeichnis all jener Körperschaften vom Land geführt, denen es erlaubt wird, freiwillige Zivildiener zu beschäftigen.

Entsprechend ist es interessierten Körperschaften ab 1. Februar möglich, das entsprechende Akkreditierungsgesuch zu stellen. Voraussetzung für die Akkreditierung ist, dass die Antragsteller keine Gewinnabsichten verfolgen, ihren Rechtssitz in Südtirol und Außenstellen in nicht mehr als drei anderen Regionen oder Autonomen Provinzen haben und die weiteren Anforderungen erfüllen, die das staatliche Zivildienstgesetz (64/2001) vorschreibt.

Die Akkreditierungsgesuche werden in der Dienststelle für den Zivildienst im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten, Crispistraße 3, Bozen entgegen genommen, und zwar vom 1. Februar bis 15. März. Im gleichen Zeitraum können bereits akkreditierte Körperschaften eventuelle Änderungen vornehmen, etwa an den Berufsbildern, die angefordert werden. Alle Körperschaften, die bereits im vorläufigen Verzeichnis eingetragen waren, werden von Amts wegen in das definitive Register übernommen.

Alle weiteren Informationen gibt es im Internet (www.provinz.bz.it/zivildienst) oder telefonisch unter der Nummer 0471 412036.

chr

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