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Raumordnungskommission: Entscheidungen zu Einsteinstraße und Rosenbach

(LPA) Grünes Licht von der Landesraumordnungskommission gab es heute (19. Jänner) für die Ausweisung zweier neuer Gewerbegebiete südlich der Bozner Einsteinstraße. Dort sollen auf mehr als 23 Hektar neue Betriebe angesiedelt werden. Abgelehnt wurde dagegen der Antrag der Ausweisung einer weiteren Zone für öffentliche Einrichtungen im Stadtviertel Rosenbach.

Geht es nach der Landesregierung, werden südlich der Einsteinstraße in Bozen Süd zwei neue Gewerbegebiete mit einer Gesamtfläche von 23,6 Hektar entstehen. Die entsprechende Ausweisung der Gewerbezonen von Amts wegen hatte die Raumordnungskommission heute zu begutachten und diese für gut befunden. Wert legt die Raumordnungskommission dabei besonders auf eine einheitliche Planung der beiden Gewerbezonen, wobei vor allem die wirtschaftliche Entwicklung, gleichzeitig aber auch Aspekte des Uwmeltschutzes und der Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt gerückt werden sollen.

Abgelehnt hat die Raumordnungskommission heute dagegen das Ansinnen der Gemeinde Bozen, einen Teil der Gewerbegebiete als Gewerbezonen von Gemeindeinteresse auszuweisen. Dabei liegen dem negativen Gutachten auch formelle Argumente zugrunde: So könne die Landesregierung von Amts wegen kein Gewerbegebiet von Gemeindeinteresse ausweisen. Nachdem die Gemeinde Bozen aber auch im Landesrätekomitee zur Zuweisung von Gewerbeflächen zu Wort komme, könne die Gemeinde dort ihre Interessen äußern und versucht werden, ein Einvernehmen zu erzielen.

Was das Vorhaben der Landesregierung betrifft, im neuen, auf dem Gelände der ehemaligen Mignone-Kaserne entstandenen Stadtviertel Rosenbach eine Zone für übergemeindliche öffentliche Einrichtungen auszuweisen, so wurde dieses von der Raumordnungskommission negativ beschieden. Die Ausweisung beeinträchtige den geltenden Durchführungsplan und würde das gemeinsame öffentliche Grün im neuen Viertel beschneiden. Dazu führt die Raumordnungskommission an, dass die beantragte Ausweisung der weiteren Zone für öffentliche Einrichtungen auch einige rechtliche Fragen in Sachen Gebäudeabstände und -höhen aufwerfen würde.

In beiden Fällen hat nun die Landesregierung das letzte Wort, da sie über die von Amts wegen durchzuführenden Bauleitplanänderungen zu entscheiden hat.

chr

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