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Jägerprüfungen im Frühjahr: Anmeldungen ab sofort

(LPA) Angehende Waidmänner sollten sich für Mitte Mai nichts vornehmen. Am 10., 11. und 12. Mai findet nämlich die praktische Jägerprüfung in St. Lorenzen statt, während in Meran-Obermais die vorgeschriebene Schieß- und die mündliche Prüfung vom 16. bis 19. Mai sowie am 23. und 24. Mai abgenommen wird. Anmeldungen werden ab sofort und bis zum 31. März entgegen genommen.

Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich zu den Jägerprüfungen im Frühjahr anmelden möchte, kann dies im Landesamt für Jagd und Fischerei in der Bozner Brennerstraße 6 tun. Dafür notwendig ist das Zulassungsgesuch auf Stempelpapier zu 14,62 Euro und die Angabe der Telefonnummer. Kandidaten, die die Schießprüfung noch abzulegen haben, müssen dem Gesuch die für den Jagdgewehrschein vorgeschriebene ärztliche Eignungsbescheinigung - ebenfalls versehen mit einer Stempelmarke zu 14,62 Euro - beilegen. Die Bescheinigung darf nicht vor dem 24. November 2005 ausgestellt worden sein.

Jeder Antragsteller muss darüber hinaus im Zulassungsgesuch seinen Wohnsitz erklären. Vordrucke dafür liegen im Amt für Jagd und Fischerei auf oder sind im Südtiroler Bürgernetz zu finden (www.provinz.bz.it/forst/3204/). Anzugeben ist auch, an welchem Schießstand man die praktische Prüfung ablegen will. Fehlt diese Angabe, wird der Kandidat einem der beiden Prüfungsorte zugeteilt. Zur praktischen Schießübung antreten kann man übrigens bei jeder Prüfungssession. Einmal bestanden, verfällt dieser Prüfungsteil nicht mehr. 

Neben der praktischen Schießübung, vor der eine kurze mündliche Prüfung über die Funktionsweise und Sicherungssysteme der Jagdwaffen zu bestehen ist, ist eine mündliche Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie zu Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdlichem Brauchtum abzulegen. 

Wer bereits außerhalb Südtirols eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, braucht nur eine Zusatzprüfung über das in Südtirol geltende Jagdgesetz sowie über die einer Abschussplanung unterliegenden Wildarten (Schalenwild, Rauhfußhühner und Steinhuhn) abzulegen. In diesen Fällen ist dem Zulassungsgesuch eine beglaubigte Ablichtung des außerhalb Südtirols erworbenen Befähigungsnachweises beizulegen. 

Für das Übungsschießen in St.Lorenzen steht ab 22. März der Schießstand von St. Lorenzen, Bahnhofstraße 1, Tel. 0474 474278, zur Verfügung, und zwar mittwochs und donnerstags von 18.00 bis 22.00 Uhr. Der Schießstand in der Meraner Katzensteinstraße 31, Tel. 0473 237466, öffnet dagegen am 2. Mai seine Tore, und zwar samstags und sonntags von 9.00 bis 12.00 und von 15.00 bis 18.00 Uhr sowie dienstags, donnerstags und freitags von 15.00 bis 18.00 Uhr.

Wer zum Übungsschießen will, muss den Militärentlassungsschein (bzw. bei Angehörigen der Gerichtspolizei wie Carabinieri, Finanzwache, Staatspolizei und Landesforstkorps, bei Offizieren und Unteroffizieren der Streitkräfte sowie bei Sonderwachorganen der entsprechende Ausweis bzw. das Dekret) und einen gültigen Personalausweis vorlegen, ebenso wie eine Kopie der dem Zulassungsgesuch beizulegenden ärztlichen Eignungsbescheinigung. Kandidaten, die den Militärdienst nicht abgeleistet haben, müssen dagegen den Mitgliedsausweis für eine Sektion des gesamtstaatlichen Scheibenschützenverbandes vorweisen. Dieser Mitgliedsausweis kann auch beim St. Lorenzner bzw. Meraner Schießstand beantragt werden. Dazu sind zwei Passbilder erforderlich. Nicht zur Jägerprüfung antreten können Männer, die als Alternative zum Wehrdienst zum Zivildienst zugelassen worden sind. Für sie ist jeder Waffengebrauch verboten.

Alle weiteren Informationen zur Jägerprüfung und zur Anmeldung dazu gibt's im Landesamt für Jagd und Fischerei, Tel. 0471 415175 bzw. 0471 415172.

chr

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