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Pflegesicherung: Treffen von LR Theiner mit betroffenen Organisationen - "Arbeiten gehen voran"

(LPA) Fleißig gearbeitet wird am Entwurf für das Landesgesetz zur Sicherung der Pflege in Südtirol. Heute (27. Jänner) sind auf Einladung von Soziallandesrat Richard Theiner zum zweiten Mal alle betroffenen Verbände, die Sozialpartner, Sozialdienste und Gemeinden zusammen gekommen. Dabei hat man einen grundsätzlichen Konsens über die Einführung von vier Pflegestufen und eine Kombination zwischen einkommensunabhängiger und -abhängiger Leistungsgewährung in Alters- und Pflegeheimen gefunden.

Der derzeitige Vorschlag zur Pflegesicherung sieht vier Pflegestufen vor. Je nach Pflegestufe gibt es monatliche einkommensunabhängige Grundbeträge für die Pflege von Personen zu Hause, für die Betreuung im Alten-, Pflege- oder Behindertenwohnheim. Beim heutigen Treffen hat man sich nun darauf geeinigt, für die Betreuung in Alten- und Pflegeheimen zusätzlich zum Grundbetrag einkommens- und vermögensabhängige Zusatzbeträge auszubezahlen.

Darüber hinaus sprachen sich die Teilnehmer bei der Betreuung von Pflegebedürftigen in der Familie für eine Mischform zwischen Geldleistungen und Dienstgutscheinen aus. "Es hat sich in der Diskussion die Meinung durchgesetzt, dass es im Sinne der Pflegebedürftigen und der pflegenden Familien ist, bei Bedarf neben der Geldleistung auch Dienstleistungen zuzusprechen", erklärt Landesrat Theiner. Ein "Einstufungsteam" soll darüber entscheiden, in welchem  Ausmaß eine Geld- oder eine Dienstleistung auszuschütten ist.

Große Übereinstimmung besteht über den Grundsatz, dass die Leistungsbeiträge bei ambulanter und bei stationärer Pflege gleich sein sollen, um die Pflege in den Familien besser zu unterstützen. "Wir gehen davon aus, dass es landesweit 10.500 pflegebedürftige Personen gibt, davon werden 7400 zuhause und 3100 in Alten-, Pflege- und Behindertenwohnheimen betreut", erklärt Karl Tragust, Leiter der Landesabteilung Sozialwesen.

Um eine bessere Abdeckung der Pflegeleistung sicherzustellen, soll sich neben den öffentlichen Anbietern, also Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, der private Non-Profit-Bereich, etwa in Form nicht gewinnorientierter Sozialgenossenschaften entwickeln. "Ziel ist nach wie vor, die Pflegeleistungen so zu organisieren und zu finanzieren, dass die betroffenen Personen und Familien konkrete, qualitativ gute und erschwingliche Dienste in Anspruch nehmen können", so Landesrat Theiner. Die Tarife müssten sich allenfalls an den Leistungen aus dem Pflegefonds orientieren.

Finanziert werden soll die Pflege über einen Leistungsfonds (zur Sicherung der laufenden Leistungen) und einen Kapitalfonds (zur Sicherung der zukünftigen Leistungen). Beide Fonds bilden gemeinsam den Pflegfonds, in den Gelder aus dem Landes- und dem Regionalhaushalt fließen. Der überarbeitete Vorschlag wird nun in den verschiedenen politischen Gremien diskutiert werden. Geht es nach dem Willen der Landesregierung soll das Gesetz über die Einführung der Pflegesicherung noch im Sommer verabschiedet werden.

chr

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