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Neues Seilbahngesetz wird morgen veröffentlicht

LPA – Morgen (7. Februar) wird das Landesgesetz mit den „Bestimmungen über Seilbahnanlagen und Luftfahrthindernisse“ im Amtsblatt veröffentlicht. 15 Tage nach der Veröffentlichung tritt das neue Gesetz in Kraft.

In Südtirol gibt es 374 öffentliche und rund 3000 private Seilbahnen. Bau und Betrieb der Aufstiegsanlagen wurden bisher von zwei unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Mit dem Landesgesetz Nummer 1 vom 30. Jänner 2006 sind nun die Bestimmungen zu den privaten Seilbahnen und den Aufstiegsanlagen im öffentlichen Dienst in einem Gesetz zusammengefasst worden. Das neue Seilbahngesetz wird morgen Dienstag, 7. Februar, im Amtsblatt Nummer 6 veröffentlicht und tritt 15 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.

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