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Reform des Gesundheitswesens: Kompetenzverteilung auf drei Ebenen

(LPA) Um die Aufteilung der Kompetenzen zwischen dem neuen Sanitätsbetrieb, dem Land und den Bezirken sowie um die Einsetzung von Arbeitsgruppen ging es bei der ersten Sitzung der Steuerungsgruppe, die federführend an der Neuordnung des Gesundheitswesens arbeitet. Alle Informationen darüber sind auch im Internet nachzulesen.

Die im Jänner eingesetzte Steuerungsgruppe hat die Aufgabe, den zeitlichen Rahmen für die einzelnen Arbeitsschritte vorzugeben, die Projektleitlinien zu definieren und die Fortschritte zu überwachen. Die Gruppe hat sich nun zur ersten Arbeitssitzung getroffen, bei der es vor allem um die Aufteilung der Kompetenzen im Zuge der Neuordnung des Gesundheitswesens auf die unterschiedlichen Ebenen ging. Dabei sollen drei Ebenen zum Zuge kommen. Zum einen das Landesressort für Gesundheits- und Sozialwesen, zum zweiten der neu zu schaffende Südtiroler Sanitätsbetrieb und zum dritten die Gesundheitsbezirke. "Bei der Verteilung der Kompetenzen soll der Grundsatz gelten, wonach nur das vereinheitlicht werden soll, was Sinn macht", betont dazu Paolo Spolaore, der Leiter der Steuerungsgruppe. Alles was bisher gut funktioniert habe, solle auch weiterhin in der Peripherie verbleiben.

Beschlossen wurde von der Steuerungsgruppe außerdem, für jeden strategisch wichtigen Bereich eigene Arbeitsgruppen einzusetzen. So wird es etwa eine Arbeitsgruppe geben, die sich mit rechtlich-organisatorischen Fragen auseinander setzt, eine andere wird sich auf das Personal konzentrieren wieder andere auf Ankäufe, auf die Medizintechnik oder das Controlling.

Klar vorgegeben bleibt dabei das Ziel der Gesundheitsreform: die Erhaltung eines flächendeckenden, allen zugänglichen öffentlichen Gesundheitswesen auf möglichst hohem Niveau. Erreicht werden soll dieses Ziel ebenso wie eine weiter verbesserte Patientenversorgung durch die Einbindung aller sieben Krankenhäuser und der territorialen Dienste in ein landesweites Netzwerk. Ebenso klar ist der Zeitrahmen: "Das Gesetz zur Gesundheitsreform soll noch innerhalb September genehmigt werden, danach folgt die Besetzung der Organe des neuen Sanitätsbetriebs sein", so Gesundheitslandesrat Richard Theiner. Mit der Einsetzung des neuen Sanitätsbetriebes am 1. Jänner 2007 verlieren die bestehenden vier Sanitätsbetriebe ihre Rechtspersönlichkeit.

Um die Bürger über den Fortgang der Reform zu informieren, hat die Steuerungsgruppe beschlossen, alle wichtigen Informationen zu veröffentlichen, und zwar im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse www.provinz.bz.it/gesundheitswesen.

chr

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