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Ticketbefreiung nun auch für strukturelle Skoliose

(LPA) Die Landesregierung hat eine weitere Krankheit in die Liste jener aufgenommen, für deren Behandlung kein Ticket zu bezahlen ist. Es handelt sich dabei um die strukturelle Skoliose, und zwar bei Patienten im Alter von unter 18 Jahren.

Wie bei allen anderen Ticketbefreiungen gilt als Voraussetzung ein entsprechendes Zeugnis eines Arztes des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder einer Einrichtung, die über eine entsprechende Vereinbarung verfügt. Einmal ausgestellt muss dieses Zeugnis beim zuständigen Sanitätsbetrieb eingereicht werden, wo die Bestätigung der Ticketbefreiung in Form einer Etikette im "Krankenkassenbüchlein" ausgestellt wird. Nachdem die Ticketbefreiung für die strukturelle Skoliose auf Patienten unter 18 Jahren beschränkt ist, verliert die Befreiung beim Erreichen des 18. Lebensjahres automatisch ihre Gültigkeit.

Die Ticketbefreiung für die strukturelle Skoliose gilt für eine ganze Reihe von Fachleistungen in den Ambulatorien, etwa für die Anamnese, für zwei Röntgenaufnahmen der Wirbelsäule, den so genannten posturografischen Test oder für verschiedene Formen der Heilgymnastik.

Da es sich bei der strukturellen Skoliose um eine chronische und eine Invalidität verursachende Krankheit handelt, muss für die Leistungen zur Feststellung der Krankheit das Ticket bezahlt werden. Für Medikamente, die verschrieben werden müssen, fallen Kosten in Höhe von einem Euro an. Erste-Hilfe-Leistungen in Zusammenhang mit der Krankheit oder auch Krankenhausaufenthalte sind für den Patienten kostenlos.

chr

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