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Nichtraucher-Gesetz ist verfassungswidrig – LR Theiner: "Autonomiepolitisch bedenkliches Urteil"

(LPA) Ein Urteil mit rechtlich möglicherweise weit reichenden Folgen hat das Verfassungsgericht gefällt und das Südtiroler Landesgesetz zum Schutz der Nichtraucher zur Gänze für verfassungswidrig erklärt. "Dieses Urteil gibt zur Sorge Anlass, weil dadurch die sekundäre Gesetzgebungskompetenz Südtirols insgesamt in Frage gestellt wird", so Gesundheitslandesrat Richard Theiner.

Der Schutz der Gesundheit der Personen sei ein derart hohes Gut, dass es nicht zulässig sei, dass dieser Schutz nicht staatsweit einheitlich garantiert werde, so die zentrale Aussage im Urteil des Verfassungsgerichts. Entsprechend stellt das Gericht auch nicht etwa nur einzelne Artikel des Landesgesetzes zum Schutz der Nichtraucher außer Kraft, sondern gleich das Gesetz in seiner Gänze. Mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Urteils im Gesetzesanzeiger gilt demnach auch in Südtirol das entsprechende Nichtraucher-Staatsgesetz.

"Das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher fällt in den Bereich Hygiene und öffentliche Gesundheit, in dem wir sekundäre Gesetzgebungsbefugnis haben", so Theiner. Dies bedeutet, dass Südtirol innerhalb der Grundsätze der staatlichen Gesetzgebung selbst regelnd tätig werden kann. "Diese Grundsätze haben wir zur Gänze respektiert und in unserem Gesetz übernommen", so Theiner. Darüber hinaus habe man im Landesgesetz sogar einen weiter reichenden Schutz der Gesundheit garantiert. Eine Tatsache, die auch vom damaligen Gesundheitsminister Girolamo Sirchia lobend hervorgehoben worden sei. 

Nimmt man die Urteilsbegründung zur Kenntnis, so müsse man aber feststellen, dass das Verfassungsgericht das gesamte Nichtraucher-Staatsgesetz bis in die technischen Details hinein zu einem Grundsatz erklärt hat, womit auch kein Spielraum für eine autonome Südtiroler Regelung der Materie mehr gegeben ist. "Mit dieser Begründung wird aber de facto das gesamte Prinzip der sekundären Gesetzgebung hinfällig", so Theiner.

Über das Autonomiepolitische hinaus, gibt es auch praktische Folgen des Urteils. Diese werden in den kommenden Tagen genauer untersucht und auch Gegenstand der Sitzung der Landesregierung sein. 

chr

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