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Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger: Anträge noch nicht einreichen

(LPA) Dieser Tage haben die Postämter auf gesamtstaatlicher Ebene begonnen, die Formulare für die Anträge um Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger auszugeben. Diese Vorlagen können in Südtirol allerdings nicht verwendet werden. "Wir haben eigene, zweisprachige Formulare bereit gestellt, die auch nicht nach Rom geschickt werden müssen, sondern an die Arbeitsvermittlungszentren im Lande", so Landesrätin Luisa Gnecchi. Derzeit können die Gesuche noch nicht eingereicht werden, weil das Dekret zur Festlegung der Kontingente noch fehlt.

"Wir rechnen damit, dass das Dekret des Arbeitsministeriums Anfang März im Gesetzesanzeiger veröffentlicht wird und in Kraft tritt", so Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit. Erst dann können die entsprechenden Anträge um Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger eingereicht bzw. per Post an die Arbeitsämter geschickt werden. "Wir werden die Öffentlichkeit in jedem Fall über die Veröffentlichung des Dekrets informieren, sobald es so weit ist", so Sinn. 

In der Zwischenzeit haben alle Betroffenen die Möglichkeit, ihre Anträge bereits vorzubereiten. Sowohl die Formulare als auch die ebenfalls zweisprachige Vorlage des Aufenthaltsvertrags sind auf der Homepage der Landesabteilung Arbeit im Südtiroler Bürgernetz zu finden (www.provinz.bz.it/arbeit). Außerdem können die Vordrucke auch bei den Arbeitsvermittlungszentren des Landes abgeholt werden.

Was die Einreichung der Gesuche betrifft, so erfolgt diese wie im Vorjahr: Anträge um nichtsaisonale Arbeitsgenehmigungen sind mit eingeschriebenem Brief an das jeweilige Arbeitsvermittlungszentrum zu schicken, wobei auf dem Poststempel neben dem Datum zusätzlich die Uhrzeit der Abgabe ersichtlich sein muss. Anträge um saisonale Arbeitsgenehmigungen hingegen können per Post zugeschickt oder direkt bei einem Arbeitsvermittlungszentrum oder auch in der Zentralstelle des Arbeitsservice in Bozen abgegeben werden.

"Derzeit ist bei den Arbeitgebern der Informationsbedarf sehr hoch", so Sinn, "da viele Betriebe und Haushalte bereits jetzt die Anträge um Arbeitsgenehmigungen einreichen möchten". Allerdings könnten die Anträge eben erst eingereicht werden, wenn das Dekret veröffentlicht wird. "Vorher ist es nicht erlaubt", so Sinn. "Deshalb sollte die Zeit bis dahin genutzt werden, die Anträge gut vorzubereiten, in all ihren Teilen ordnungsgemäß auszufüllen und abgabebereit zu halten", so der Abteilungsdirektor.

chr

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