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Verschrottungsprämie für Motorräder: Auszahlungen voraussichtlich im April

LPA - "Voraussichtlich im April werden wir mit der Auszahlung der Verschrottungsprämien beginnen", so Mobilitätslandesrat Thomas Widmann, der darauf hinweist, dass seit 14. Februar die Richtlinien für die Prämiengewährung in Kraft sind und dass es im zuständigen Kraftfahrzeugamt noch möglich ist, um die Verschrottungsprämie anzusuchen.

Die Verschrottungsprämie war mit dem Landesgesetz Nr. 13 vom 23. Dezember 2005  eingeführt worden. Vorgesehen ist ein Betrag von 300 Euro für die Verschrottung von Mopeds und Motorrädern. Insgesamt hat die Landesregierung für diesen Zweck 300.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die von der Landesregierung festgelegten Richtlinien für die Gewährung der Beiträge sind seit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region am 14. Februar in Kraft. 

Im Sinne dieser Richtlinien wird der Verschrottungsbeitrag von 300 Euro für Leichtmotorräder und Motorräder unter folgenden Voraussetzungen gewährt: Die Verschrottung muss nach dem 1. November 2005 erfolgt sein, das Fahrzeug musste am 1. Jänner 2005 vorschriftsmäßig im Verkehr, die Besitzsteuer (für die Motorräder) oder die Verkehrssteuer (für Mopeds) eingezahlt musste zu diesem Datum bezahlt sein. 

Laut Richtlinien kann ein Motorradbesitzer den Betrag nur für die Verschrottung eines Fahrzeugs erhalten.  

Dem Gesuch, das im Kraftfahrzeugamt der Landesabteilung Mobilität einzureichen ist, sind der abgelichtete Verschrottungsnachweise sowie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung für Motorräder oder der Bescheinigung zur Verkehrstauglichkeit für Mopeds beizulegen.  

"Das Kraftfahrzeugamt hat mit Inkrafttreten der Richtlinien mit der Überprüfung der Gesuche begonnen", betont Landesrat Widmann, "insgesamt wurden bisher 476 Gesuche eingereicht, so dass der zur Verfügung stehende Betrag noch nicht ausgeschöpft ist. Nachdem wir in der Landesregierung den Beschluss zur Gewährung der Beiträge gefasst haben, können wir Anfang April mit der Auszahlung der Beiträge beginnen." 

Weitere Auskünfte erteilt das Kraftfahrzeugamt unter der Rufnummer 0471 414670 (Info Point).

jw

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