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Nichtraucher-Gesetz: Gesundheitsressort klärt weiteres Vorgehen ab
LPA – Seit gestern (23. Februar) gilt auch in Südtirol das staatliche Gesetz zum Schutz der Nichtraucher, nachdem die bisherigen landesgesetzlichen Bestimmungen vom Verfassungsgericht außer Kraft gesetzt wurden. Um aufgetretene Unsicherheiten zu beseitigen hat das Gesundheitsressort heute Gespräche mit der Tourismusabteilung des Landes und dem HGV geführt. In der kommenden Woche stehen Treffen mit den Kontrollorganen und Ordnungskräften an, um die zu treffenden Maßnahmen festzulegen.
Vertreter des Gesundheitsressorts haben heute mit Vertretern der Tourismusabteilung des Landes und dem HGV eine Standortbestimmung vorgenommen und erörtert, auf welche neue Gegebenheiten sich die Betroffenen nach dem Inkrafttreten des staatlichen Nichtrauchergesetzes einstellen müssen. In erster Linie wurde bei dem Gespräch die Fragen in Zusammenhang mit den Rauchverbotsschildern und den Vorgaben für die Luftumwälzung in der Raucherlokalen erörtert.In der kommenden Woche wird es ein Treffen mit den Kontrollorganen und Ordnungshütern geben, bei dem die konkrete Anwendung der staatlichen Nichtrauchernorm und die Auswirkungen auf Südtirol abgesteckt werden sollen. Die Betreiber werden dann über alle zu treffenden Maßnahmen in Zusammenhang mit der Aufhebung des Südtiroler Nichtraucherschutzgesetzes genau informiert. Im Vordergrund steht die Sicherstellung der Rechtssicherheit der Betreiber.
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