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Neue Modalitäten bei Delegierung und Rechnungslegung: ESF-Dienststelle informiert am 3. März
LPA – Die Leiterin der ESF-Dienststelle Barbara Repetto Visentini sowie der Berater der ESF-Dienststelle Benedetto Santacroce informieren am kommenden Freitag, 3. März alle Interessierten über die Neuerungen im ergänzenden Rundschreiben zur Delegierung, den zulässigen Kosten sowie den Modalitäten der Rechnungslegung im Rahmen der ESF-Projekte.
Die ESF-Dienststelle des Landes Südtirol lädt alle Interessierten am Freitag, 3. März um 14.30 Uhr in den Innenhof des Palais Widmann, Crispistraße 3 in Bozen zur Vorstellung des Rundschreibens zur Delegierung und zulässigen Kosten im Rahmen der ESF-Projekte ein. Dieses Rundschreiben ist von der Landesregierung am vergangenen 23. Jänner genehmigt worden.
In Anwesenheit der Direktorin Barbara Repetto Visentini, Lucia Baldassarre und dem Berater der ESF-Dienststelle RA Benedetto Santacroce wird unter anderem die Begriffsbestimmung der Delegierung und deren Anwendung vorgestellt.
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