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Neuordnung des Gesundheitswesens: Kompetenzen für Gesundheitsbezirke

(LPA) Mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung des neuen Sanitätsbetriebs hat sich die Steuerungsgruppe zur Neuordnung des Gesundheitswesens in ihrer letzten Sitzung befasst. Dabei ging es auch um die Frage, wie die Kompetenzen auf die einzelnen Ebenen aufgeteilt und welche eigenständigen Befugnisse den Gesundheitsbezirken - sie bauen auf den heutigen Sanitätsbetrieben auf - zugesprochen werden.

Damit der neue Sanitätsbetrieb wie geplant im Jänner 2007 aus der Taufe gehoben werden kann, braucht es neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Die für die Neuordnung des Gesundheitswesens zuständige Steuerungsgruppe hat sich im Rahmen ihrer letzten Sitzung mit den Inhalten und dem Aufbau des Gesetzes befasst. Bereits bis zur nächsten Sitzung der Steuerungsgruppe Anfang April soll der Text ausformuliert sein.

Diskutiert wurde auch über die Aufteilung der Kompetenzen zwischen dem Landesgesundheitsressort, dem neuen Sanitätsbetrieb und den Gesundheitsbezirken. "Dabei soll das Subsidiaritätsprinzip gelten, das heißt, dass nur das vereinheitlicht werden soll, was auch sinnvoll ist", erklärt dazu Paolo Spolaore, der Leiter der Steuerungsgruppe.

Festgelegt wurden bereits die Befugnisse der künftigen Direktoren der Gesundheitsbezirke. Es sind dies eine strategische Entscheidungsbefugnis im Rahmen der gesetzlich festgelegten Kompetenzen, also etwa Absprachen mit politischen Entscheidungsträgern vor Ort oder die Erhebung des Bedarfs an Gesundheitsleistungen sowie eine operative Verantwortung im Bezirk. "Somit werden den Gesundheitsbezirken per Gesetz nicht nur delegierte Entscheidungsbefugnisse, sondern auch eigenständige Kompetenzen zugesprochen", heißt es im Gesundheitsressort. Darüber hinaus sind die Direktoren befugt, Entscheidungen im Delegierungswege zu treffen, wenn es um die Erbringung von Leistungen für den neuen Sanitätsbetrieb geht.

Der Steuerungsgruppe vorgestellt wurden auch die Ergebnisse der ersten Treffen der Arbeitsgruppen. Sie beschäftigen sich mit der Neuordnung im rechtlich-organisatorischen Bereich, bei Personal, Einkauf und Logistik, im Leistungs- sowie im technischen Bereich und des Vermögens, der Buchhaltung und Bilanz, des Controllings, EDV-Bereichs und der Kommunikation.

chr

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