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Vaterschaftsurlaube: Untersuchungsergebnisse werden am 17. März vorgestellt

LPA - Vor nunmehr fast sechs Jahren wurden mit dem Staatsgesetz Nr. 53 der Mutterschaftsschutz neu geregelt und der Vaterschaftsurlaub eingeführt. Wie weit Väter in Südtirol diesen Erziehungsurlaub in Anspruch genommen haben, ist nun vom Landesressort Arbeit, Innovation, Forschung und italienische Berufsbildung erhoben worden. Die Untersuchungsergebnisse werden am kommenden Freitag, 17. März im Palais Widmann vorgestellt.

Mit dem Nr. 53 trug im Jahr 2000 Italien den europäischen Vorgaben Rechnung, regelte die Bestimmungen über den Mutterschaftsschutz neu und ermöglichte auch den Vätern Arbeitsfreistellungen zur Kinderbetreuung. Das neue Gesetz zielt auf eine elastischere Handhabe von Arbeits- und Freistellungszeiten beider Eltern und eine gleichberechtigtere Aufgabenaufteilung ab.  

Wie weit Südtirols Väter diese neuen Möglichkeiten bisher in Anspruch genommen haben, aus welchen Gründen und unter welchen Bedingungen, ist nun im Auftrag des Landesressorts Arbeit, Innovation, Forschung und italienische Berufsbildung vom venezianischen Forschungsinstitut "Società Sistema di Venezia" und dem Bozner Frauendokumentations- und Informationszentrum erhoben worden.

Die Ergebnisse der Untersuchung werden

am kommenden Freitag, 17. März
um 11.30 Uhr
im Palais Widmann
Bozen, Crispistraße 3

vorgestellt werden.

jw

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