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LR Frick zur neusten Entwicklung im EuGH-Verfahren gegen die IRAP

LPA – „Ich teile die Position der Generalanwältin Stix-Hackl, die in der IRAP eine gegen EU-Recht verstoßende Steuer sieht. Die regionale Wertschöpfungssteuer vernichtet meiner Meinung nach Arbeitsplätze und ist zudem technisch unglücklich aufgebaut ist“, bemerkt Landesrat Werner Frick zum Schlussantrag der Generalanwältin im Verfahren gegen die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP vor dem europäischen Gerichtshof.

Am Europäischen Gerichtshof wird derzeit darüber verhandelt, ob die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP gegen die sechste Mehrwertsteuerrichtlinie verstößt. Artikel 33 dieser Richtlinie verbietet den EU-Mitgliedsstaaten, Mehrwertssteuer-ähnliche Steuern einzuführen. Mit einer Entscheidung im Verfahren ist im Herbst zu rechnen.

Bei der IRAP handelt es sich um eine vom Staat im Jahr 1998 eingeführte, regionale Wertschöpfungssteuer, die von den Regionen und den autonomen Provinzen eingehoben wird. Mit der Einführung der IRAP im Jahre 1998 wurden sechs Steuern zusammengefasst. Ihre Einnahmen dienen heute vorwiegend zur Deckung der Ausgaben im Sanitätsbereich und belaufen sich in Südtirol auf jährlich etwa 350 Millionen Euro. „Sollte der EuGH dem Antrag auf Abschaffung der IRAP folgen, würde dies für Italien eine radikale Neugestaltung dieser staatlichen Steuer und der damit verbunden Finanzierung der Sanitätsausgaben bedeuten“, so der Wirtschafts- und Finanzlandesrat Frick. „Das Land Südtirol wird diese notwendige, grundlegende Reform vorerst abwarten und dann die weiteren, darauf aufbauenden Entscheidungen in unserem Kompetenzbereich treffen“, sagt der Landesrat.

Was die zeitliche Wirkung des ausstehenden EuGH-Rechtsspruchs anbelangt, soll das  Urteil seine Wirkung erst im darauf folgenden Steuerjahr entfalten. Eine Ausnahme soll lediglich für jene Fälle zur Anwendung kommen, in deinen ein rechtliches Verfahren vor dem 17. März 2005, dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Schlussanträge des Generalanwaltes Jacobs, eingeleitet wurde. „In Südtirol betrifft dies nur einige wenige Fälle und würde somit für den Haushalt des Landes keine allzu großen Probleme mit sich bringen“, so Frick. Sollte der EuGH den Vorschlag annehmen, blieben Anträge auf Rückerstattung davon unberührt.

ohn

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