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LR Gnecchi hat Studie zum Vaterschaftsurlaub vorgestellt

LPA – 6,2 Prozent der Elternzeiten in der öffentlichen Verwaltung nehmen die Väter in Anspruch. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der Untersuchung, die das Ressort von Landesrätin Luisa Gnecchi in Auftrag gegeben hat. Gnecchi hat die Untersuchungsergebnisse heute (17. März) im Detail vorgestellt und bei dieser Gelegenheit die Bedeutung des Staatsgesetzes Nr. 53, das die Vaterschaftsurlaube vor sechs Jahren gesetzlich festgelegt hat, hervorgehoben.

Vor nunmehr fast sechs Jahren wurde mit dem Staatsgesetz Nr. 53 der Mutterschaftsschutz neu geregelt und der Vaterschaftsurlaub eingeführt. Mit diesem Gesetz trug Italien im Jahr 2000 den europäischen Vorgaben Rechnung und ermöglichte auch den Vätern Arbeitsfreistellungen zur Kinderbetreuung. Das Gesetz Nr. 53 zielte auf eine elastischere Handhabe von Arbeits- und Freistellungszeiten beider Eltern und eine gleichberechtigte Aufgabenaufteilung ab. Für Landesrätin Luisa Gnecchi ist diese staatliche Regelung die „Grundlage für die Gleichstellung von Mann und Frau in Familie und Beruf“. In einer vom Landesressort für Arbeit, Innovation, Forschung und italienische Berufsbildung unterstützten Studie wurde nun erhoben, in welchem Ausmaß Väter in Südtirol den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen.

Die Untersuchung „Das Gesetz vom 8. März 2000 Nr. 53 – Ein Anreiz zu einer neuen Vaterschaft“, die vom venezianischen Forschungsinstitut "Società Sistema di Venezia" und dem Bozner Frauendokumentations- und Informationszentrum zwischen Oktober und Dezember 2004 durchgeführt wurde, brachte zum Ausdruck, dass Südtirols Väter im Vergleich zu den Vätern im übrigen Staatsgebiet länger die Möglichkeit des Vaterschaftsurlaubes in Anspruch nehmen. In die Erhebung flossen die Daten von 25.000 Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen sowie von Privatbetrieben ein.

Von den 5360 in der öffentlichen Verwaltung in Anspruch genommenen Elternurlauben fielen 335 (6,2 Prozent) auf die Väter. 136 davon arbeiten in der Landesverwaltung, das entspricht 40,5 Prozent. Bei der Quästur (62,3 Prozent), der Inps (22,7 Prozent) und dem Sanitätsbetrieb Bozen (21,7 Prozent) ist der Anteil der Männer, die einen Vaterschaftsurlaub beantragt haben, am höchsten. Beim Land beträgt der Männeranteil hingegen nur 4,5 Prozent an den gesamten Elternzeiten. Was die Dauer des Vaterschaftsurlaubes angeht, haben nur vier Prozent der Väter sechs Monate beansprucht, über drei Viertel blieben unter drei Monate in Vaterschaft. Bei den Privatunternehmen sind wesentlich weniger Vaterschaftsurlaube in Anspruch genommen worden. Nur in 21 von 54 kontaktierten Betrieben nützten die Arbeiter und Angestellten die Möglichkeiten des Gesetzes Nr. 53.

ohn

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