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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 10. April 2006

LPA - Auch wenn die heutige Sitzung der Landesregierung im Zeichen der Parlamentswahlen stand, fielen doch einige wichtige Entscheidungen: So wurden die weitere Erprobung der Schulreform beschlossen, die Einführung der ergänzten Rechtschreibung ab August 2006 und die Einrichtung der Stiftung Vital zur Gesundheitsförderung sowie die Einsetzung der Arbeitsgemeinschaft "Notfallpsychologie-Notfallseelsorge".

SCHULREFORM
Eine weitere Proberunde gibt es für die Schulreform. Die auf der Grundlage der gesamtstaatlichen Schulreform und dem Landesgesetz über die Autonomie der Schulen aus dem Jahre 2000 auch an Südtirols Schulen versuchsweise eingeleitete Schulreform soll ein weiteres Schuljahr lang erprobt werden. Die Landesregierung traf heute den entsprechenden Beschluss sowohl für die deutsche und italienische Schule, als auch für jene der ladinischen Täler. „Wir haben uns auf eine Fortsetzung des Versuchs geeinigt, da man noch nicht absehen kann, welches die Marschroute der neuen Regierung sein wird“, erklärte dazu Landeshauptmann Luis Durnwalder. Erst wenn die Tendenzen der neuen Regierung in Rom klar seien, solle die Umsetzung der Schulreform durch ein Landesgesetz endgültig geregelt werden, so der Landeshauptmann, der außerdem betonte, dass es zwischen den drei Schulen zum Teil noch große Unterschiede gebe, dass aber auf eine Angleichung vor allem auch der Unterrichtsstunden hingearbeitet werde. Schwerpunkte der Reform sind die Gliederung der Unterrichtszeit in Kern-, Wahlpflicht- und Wahlbereich, die individuelle Lernberatung der Schüler und das Portfolio der Kompetenzen, das im kommenden Schuljahr auch unter Berücksichtigung des Europäischen Sprachenportfolio in allen deutschsprachigen Grund- und Mittelschulklassen eingeführt werden soll. Um die Einführung des Englischunterrichts an den vierten und fünften Grundschulklassen im kommenden Schuljahr zu erproben, wurde eine Aufstockung des Lehrstellenplanes um 30 Stellen beschlossen. Dazu Bildungslandesrat Saurer: "Diese heutige Entscheidung schafft Sicherheiten. Wir werden die Erfahrungen, die wir bisher gesammelt haben und derzeit sammeln, auswerten und dann prioritär die Modelle umsetzen, die sich für den Lernprozess als besonders fruchtbringend erwiesen haben."

NEUE DEUTSCHE RECHTSCHREIBUNG
An Südtirols Schulen und für die öffentlichen Verwaltungen wird ab dem 1. August 2006 die neue deutsche Rechtschreibung mit den Änderungsvorschlägen des Rates für deutsche Rechtschreibung verbindlich. Mit dieser heutigen Entscheidung folgt die Südtiroler Landesregierung dem Beispiel Deutschlands und Österreichs, wo sich die zuständigen Gremien auch für diesen Schritt entschieden haben. In ihrem auf Vorschlag von Bildungslandesrat Otto Saurer getroffenen Beschluss sieht die Landesregierung eine zweijährige Übergangsfrist vor, während der Schreibweisen, die durch die Neuregelung überholt sind, von den Lehrpersonen zwar markiert, aber nicht als Fehler bewerteten werden. Im Auftrag der Landesregierung werden die Generaldirektion, die Schulämter und die für die Berufsausbildung zuständigen Abteilungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Umsetzung des Beschlusses sorgen und entsprechende Rundschreiben zu erlassen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung, in dem Deutschland Österreich, die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und das Land Südtirol zusammenarbeiteten, hatte im Februar – nach umfassenden Anhörungen und Diskussionen - eine Anpassung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung empfohlen, die mit diesem Beschluss auch in Südtirol zur Anwendung kommt. Sie betrifft die vier Bereiche: Getrennt- und Zusammenschreibung, Groß- und Kleinschreibung, Zeichensetzung sowie Worttrennung am Zeilenende. Südtirol ist im Rechtschreibrat durch den Direktor des Pädagogischen Instituts, Rudolf Meraner, vertreten.

ITALIENISCHES SCHULAMT: NEUE LEITUNG AB HERBST 2007
Die Leiterin des italienischen Schulamtes, Bruna Rauzi Visintin, wird noch bis September 2007 im Amt bleiben. Eine Dienstverlängerung für die vor dem Ruhestand stehende Schulamtsleiterin hat die Landesregierung heute beschlossen. Gleichzeitig wurde das Verfahren zur Neuausschreibung der Spitzenposition im italienischen Schulamt eingeleitet. Künftig wird die Führungsposition – wie es bereits im Deutschen Schulamt geschehen ist – als fünfjährige Beauftragung mit der Möglichkeit der Wiederbestätigung vergeben. 

STIFTUNG VITAL ZUR FÖRDERUNG VON GESUNDHEIT 
Die Landesregierung hat heute auf der Grundlage eines Beschlusses des Landtages die Errichtung der Stiftung Vital beschlossen und den von Gesundheitslandesrat Richard Theiner vorgelegten Satzungsentwurf genehmigt. Demnach ist es Aufgabe der Stiftung, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung zu setzen und entsprechende Informations- und Aufklärungsarbeit zu leisten. Finanziert wird die Stiftung durch das Land, durch Sponsorenbeiträge und Spenden. Das Kapital soll 60.000 Euro betragen. Das Personal wird sich aus den Reihen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesabteilungen für Sozial- und Gesundheitswesen rekrutieren. 

GESUNDHEITSBAUTENPROGRAMM 2006 
Im laufenden Jahr will die Landesregierung 30 Millionen Euro in Sanitätsbauten investieren. Das Jahresprogramm 2006 der Bauten des Gesundheitsdienstes sowie das diesbezügliche Fünfjahresprogramm wurden heute verabschiedet. Mit 22 Millionen Euro liegt der diesjährige Finanzierungsschwerpunkt bei der Umstrukturierung des Krankenhauses Bozen und des dazugehörenden Areals. 

NOTFALLPSYCHOLOGISCHE BETREUUNG 
Die notfallpsychologische Betreuung soll als Teil des Leistungsangebotes des Landesgesundheitsdienstes landesweit angeboten werden. Nachdem in den vergangenen Jahren Fachleute in diesem Bereich ausgebildet worden sind, geht es nun darum, den Dienst "Notfallpsychologie und Notfallseelsorge“ zu koordinieren und zu verwalten. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung heute die Gründung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die im Amt für Gesundheitssprengel angesiedelt ist und in der unter der Federführung der Rettungsorganisation „Weißes Kreuz“ verschiedene Rettungsorganisationen, Einrichtungen, Ämter und Dienstellen zusammenarbeiten. Notfallpsychologische oder notfallseelsorgliche Betreuung kann in traumatischen Situationen, bei Unfällen, bei Katastrophen, in Gewaltsituationen notwendig sein. Sie kann über die Landesnotrufzentrale 118 angefordert werden. 

SOMMERKINDERGARTEN 
Die Betreuungsangebote für Kinder im Sommer finden immer größeren Zuspruch. Die Landesregierung hat sich heute auf Vorschlag von Personallandesrat Thomas Widmann auf Richtlinien für den Personaleinsatz an den Sommerkindergärten geeinigt. Demnach sollen in den Sommerkindergärten vorrangig Kindergärtnerinnen eingesetzt werden, die den Dienst wieder aufnehmen und kein oder nur ein teilweises Urlaubsanrecht haben, oder Personal mit weniger als sieben Monaten Dienstzeit. Teilzeitkräften wird im Sommerkindergarten das Recht auf Vollzeitarbeit zuerkannt. Auch können Sonderurlaube und Wartestände für den Einsatz im Sommerkindergarten unterbrochen werden. Auch Absolventinnen der Fakultät für Bildungswissenschaften im vorletzten und letzten Studienjahr können an den Sommerkindergarten arbeiten. Für die Vollzeitbeschäftigten ist eine Aufgabenzulage von 40 Prozent des Anfangsgehaltes vorgesehen. 

MANIFESTA 
Südtirol wird sich gemeinsam mit der Nachbarprovinz Trient um die Ausrichtung der Manifesta 2008 bewerben. Diese Entscheidung wurde heute auf Vorschlag von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur und ihres italienischen Amtskollegen Luigi Cigolla getroffen. Damit erhofft das Land sich mehr Chancen, für die Ausrichtung einer der wichtigsten Veranstaltungen zeitgenössischer Kunst ausgewählt zu werden. Ein entsprechendes Bewerbungsschreiben hatte die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr verschickt. Die Entscheidung dürfte in den kommenden Monaten fallen. Südtirols Kunstszene hat auch deshalb großes Interesse an der Veranstaltung der Manifesta im Jahr 2008, da in diesem Jahr das Museum für moderne und zeitgenössische Kunst in Bozen seinen neuen Sitz in der Dantestraße beziehen wird. 

BETRIEBSINTERNE TANKSTELLEN 
Die Landesregierung ist bemüht, das Versorgungsnetz öffentlicher Tankstellen aufrecht zu erhalten. Landeshauptmann Durnwalder beklagte bei der Montagspressekonferenz den Rückgang öffentlicher Tankstellen in grenznahen Gebieten und das Anwachsen der betriebsinternen Tankstellen. Von diesen betriebsinternen Tankstellen arbeiteten 163 ohne Betriebserlaubnis, was Staat und indirekt auch Land einen jährlichen Steuerfehlbetrag von 6,6 Millionen Euro kosten. Die Landesregierung hat vor kurzem auf Vorschlag von Landesrat Werner Frick die Voraussetzungen für die Errichtung und Führung betriebsinterner Tankstellen gelockert. Für die Errichtung einer betriebsinternen Tankstellen können nunmehr all jene Betriebe ansuchen,  die einen Fuhr- und Maschinenpark von mind. fünf Fahrzeugen (vormals 10) mit Ladekapazität von jeweils 3,5 Tonnen oder fünf Autobussen (2 Kleinbusse mit mehr als 9 Sitzplätze = ein Autobus) vorweisen. Das Fassungsvermögen der Treibstofftanks muss weiterhin mindestens zehn Kubikmeter betragen. Ein Teil der 163 Unternehmen, die ihre betriebsinternen Tankstellen ohne Landesgenehmigung betrieben haben, würde die nun mehr erleichterten Voraussetzungen im Bereich des Fuhr- und Maschinenparks erfüllen. „Diese Unternehmen könnten somit um eine Genehmigung ansuchen und damit ihre Position in Ordnung bringen“, so Landesrat Frick, der darauf hinweist, dass Gespräche zur Klärung der verbleibenden Schwierigkeiten laufen. Auch Landesrat Frick hebt die Wichtigkeit der flächendeckenden öffentlichen Versorgung hervor: "Je mehr betriebsinterne Tankstellen geführt werden, desto schwieriger wird es, insbesondere in den entlegeneren Gebieten des Landes, wo der Umsatz ohnehin schon geringer ist als in stärker bevölkerten Gebieten, ‚überlebensfähige Tankstellen’ aufrecht zu erhalten." Der Absatz der Treibstoffmengen über öffentliche Tankstellen beläuft sich heute auf ca. 72 Prozent des Gesamtaufkommens und ist weiterhin rückläufig. 

FÜNF MILLIONEN EURO FÜR GEMEINDEBAUTEN
Insgesamt 29 Gemeinden hat die Landesregierung heute Finanzierungsbeträge für öffentliche Bauprojekte zugesprochen. Zugewiesen wurden insgesamt 5,2 Millionen Euro. Die einzelnen Beträge liegen zwischen 10.000 (Bau von Chor-Proberäumen in Glurns) und 500.000 Euro (Zubau Pfarrkirche Stegen, Neubau Eishalle Vill in Neumarkt, Kindergartenerweiterung in Niederdorf). Für die Finanzierung von Bauvorhaben im Zuständigkeitsbereich der Gebietskörperschaften, die von der Landesregierung als notwendig erachtet werden, die die Gemeinden aber aus eigener Kasse nicht finanzieren können, stehen im diesjährigen Landeshaushalt 14,7 Millionen Euro zur Verfügung, davon wurden 5,9 Millionen Euro bereits Ende Januar zugewiesen.

jw

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