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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 18. April 2006

(LPA) Zwei Stunden hat sich die Landesregierung heute Zeit genommen, um den Entwurf des neuen Urbanistikgesetzes anzugehen und in dieser Zeit die ersten 15 Artikel diskutiert. Ansonsten standen der Kollektivvertrag der Basisärzte, das Forschungs- und Entwicklungszentrum in Bozen Süd und das neue Einwanderer-Aufnahmezentrum "Migrantes" auf der Tagesordnung.

Gedenken an Ex-Generalsekretär Romen

Dem verstorbenen ehemaligen Generalsekretär des Landesbetriebs, Anton Romen, hat die Landesregierung zu Beginn ihrer heutigen Sitzung gedacht. Romen war von 1961 bis 1989 Generalsekretär, "in einer sehr schwierigen Phase des Aufbaus", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute. Romen sei ein sehr enger Mitarbeiter von Altlandeshauptmann Silvius Magnago gewesen, seine sachliche Art und fachliche Kompetenz habe man allerorten geschätzt, so Durnwalder, der der Familie Romens im Namen der Landesregierung heute sein Beileid ausgesprochen hat.


Entwurf für neues Urbanistikgesetz

Die ersten 15 Artikel des neuen Raumordnungs-Gesetzentwurfes hat die Landesregierung heute diskutiert. "Wir haben bereits damit gerechnet, dass nach der ersten Lesung des Gesetzes etliche Änderungswünsche von Seiten der Gemeinden und Verbände einlangen würden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung. Diese Erwartung sei auch erfüllt worden, heute habe man sich deshalb mit einem zum Teil auf der Grundlage der Vorschläge geänderten Text befasst.

Die wichtigsten Bestimmungen, auf die sich die Landesregierung heute geeinigt hat, betreffen einmal formelle Regelungen. So hat man in den Entwurf aufgenommen, dass in Zukunft keine obligatorischen Gutachten der Verbände zu Bauleitplanänderungen eingeholt werden müssen. Vielmehr müsse der Bürgermeister die Verbände über die Änderungen informieren, danach stehe es jedem Verband selbst zu, ein Gutachten abzugeben oder nicht. Ebenfalls geeinigt hat man sich auf ein einheitliches Inkrafttreten geänderter Bauleitpläne am Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt.
Apropos Veröffentlichung: Geplante Bauleitplanänderungen müssen nicht mehr wie bisher in den Tageszeitungen veröffentlicht werden, sondern nur noch im Südtiroler Bürgernetz.

Diskussionen gab es über die Notwendigkeit, in den Bauleitplänen Gefahrenzonen auszuweisen, die mit einem Bauverbot belegt werden. "Wir wissen genau, dass die Ausweisung solcher Zonen weite Gebiete von einer baulichen Entwicklung ausschließen, doch sind wir aufgrund der geltenden EU-Bestimmungen und der staatlichen Gesetze dazu gezwungen", so der Landeshauptmann. Demnach müssen die Zonen in den einzelnen Gemeinden innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes ausgewiesen werden.
Dafür müssen die Gemeinden zunächst von Experten einen entsprechenden Plan ausarbeiten lassen, der wiederum in den Bauleitplan eingetragen wird. Die Bauleitplanänderung muss dann der Landesraumordnungskommission zur Begutachtung vorgelegt werden, die in diesem besonderen Fall in einer eigenen Zusammensetzung tagt. So sitzen in der Kommission, die die Gefahrenzonen-Pläne begutachtet, Experten des Geologischen Dienstes, des Hydrographischen Amtes und der Landesabteilungen für Wasserschutzbauten, Raumordnung, Land- und Forstwirtschaft. Gemeinsam mit dem Gutachten der Kommission wird die beantragte Änderung dann der Landesregierung vorgelegt, die darüber zu entscheiden hat.

Neu geregelt werden auch die Schutzzonen, die um Unternehmen gezogen werden, von denen besondere Gefahren ausgehen (etwa MEMC in Sinich). Für bereits bestehende Unternehmen müssen demnach die sehr weit gefassten Schutzzonen nicht eingehalten werden, um eine Entwicklung in den entsprechenden Gewerbegebieten nicht gänzlich zu verhindern. Für Gefahrenbetriebe, die sich neu ansiedeln, sollen die speziellen Schutzbestimmungen allerdings zum Tragen kommen.

Was Umwidmungen innerhalb von Wohnbauzonen und die entsprechenden Ausweisungen von Zonen für den Detailhandel, Dienstleistungen oder Tourismusbetriebe betrifft, so hat sich die Landesregierung heute darauf geeinigt, dass diese in bestehenden Zonen nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat vorgenommen werden können. Bei Neuausweisungen ist vorgesehen, dass bereits mit der Ausweisung entsprechende Umwidmungen vorgenommen werden können, allerdings nur, wenn auch hier zwei Drittel im Gemeinderat dieser Umwidmung zustimmen.

Um der Spekulation und dem Ausverkauf der Heimat einen Riegel vorzuschieben, werden die Regelungen für Tourismusbetriebe in Tourismuszonen oder im landwirtschaftlichen Grün verschärft. Bisher konnten diese nach Auslaufen der 20jährigen Bindung in konventionierte Wohnungen umgewandelt werden. Dies soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Sollte in solchen Zonen ein Tourismusbetrieb entstehen, dann muss dieser seine Zweckbindung beibehalten, und zwar "in eternis", wie Landeshauptmann Durnwalder betont. Vorgesehen ist lediglich eine Ausnahme, und zwar dann, wenn der vorhandene Raum als Wohnraum für Familienangehörige genutzt werden soll.

In Erweiterungszonen soll schließlich vorgesehen werden, dass der Anteil, der dem geförderten Wohnbau vorbehalten bleibt, von 60 bis auf 80 Prozent erhöht werden kann. Auch dies sei eine Möglichkeit, der Spekulation vorzubeugen, werde diese Fläche doch enteignet, so Durnwalder heute.

Schließlich hat die Landesregierung auch die Möglichkeit vorgesehen, die Baudichte in Erweiterungszonen zu erhöhen. So könnten etwa Dachgeschosse ausgebaut werden. Allerdings unterliegt der so entstehende Wohnraum der Konventionierung.


Basisärzte: Kollektivvertrag und Bedingungen

An eine Reihe von Bedingungen hat die Landesregierung eine Erhöhung der Zuwendungen an die rund 250 Basisärzte in Südtirol geknüpft. Nach dem bisher geltenden Kollektivvertrag weist das Land den Ärzten nämlich insgesamt 33 Millionen Euro zu. Diese Summe wolle man um 2,3 Millionen Euro im neuen Vertrag aufstocken, erklärte heute Landeshauptmann Luis Durnwalder. Allerdings verlange die Landesregierung dafür, dass die Basisärzte stärker in das Gesundheitssystem eingebunden werden, etwa verstärkt Leistungen im Bereich der Vorbereitung bzw. Nachbehandlung erbringen. "Wir sehen zum Beispiel vor, dass die Basisärzte die Nachbehandlung vor Ort übernehmen, wenn die Patienten dafür kürzer im Krankenhaus bleiben können", so Durnwalder.
Gefordert wird von der Landesregierung außerdem, dass die Ambulatorien der Ärzte länger geöffnet werden und die Basisärzte den medizinischen Bereitschaftsdienst am Wochenende übernehmen. Die Leitlinien, die die Landesregierung heute festgelegt hat, werden nun der Agentur für die Kollektivvertragsverhandlungen übermittelt, die die Verhandlungen im Auftrag des Landes führt.


Forschungs- und Entwicklungszentrum: 110.000 Kubikmeter

Auf dem ehemaligen Alcoa-Gelände in Bozen Süd wird ein Forschungs- und Entwicklungszentrum entstehen. Die Landesregierung hat dafür heute das Raumprogramm genehmigt, das eine Kubatur von 110.000 Kubikmetern und eine Fläche von 36.000 Quadratmetern vorsieht.
"Im Zentrum werden verschiedene Schwerpunkte gesetzt", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute. So sei ein Abschnitt des Zentrums der Ansiedlung innovativer Unternehmen bzw. von Forschungs- und Entwicklungsabteilungen dieser Betriebe vorbehalten. Ein zweiter Abschnitt wird die öffentlichen F&E-Institutionen, etwa das Gründerzentrum BIC und das Clusternetzwerk CAN Südtirol beherbergen.
Abschnitt Nummer drei ist den gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen vorbehalten, etwa Ausstellungs- und Kongressräumen. Der vierte Abschnitt wird wiederum die Dienstleistungseinrichtungen beherbergen, also etwa ein Restaurant oder einen Kinderhort.
In einem ersten Schritt sollen die Abschnitte eins und zwei verwirklicht werden, während man bei der Verwirklichung der Abschnitte Nummer drei und vier auch auf das Engagement Privater setzt. Allerdings sind die entsprechenden Verhandlungen noch zu führen. Insgesamt werden in das Forschungs- und Entwicklungszentrum in Bozen Süd rund 40 Millionen Euro investiert.  


"Migrantes": Neues Aufnahmezentrum für Einwanderer

Auf dem ehemaligen Saetta-Gelände in Bozen entsteht das neue Aufnahmezentrum für Einwanderer "Migrantes". Im Zentrum werden hundert Schlafplätze geschaffen. 20 davon stehen für die Notaufnahme, also eine auf wenige Wochen begrenzte Unterbringung zur Verfügung. Die restlichen 80 Plätze werden der Erstaufnahme von Einwanderern dienen, die hier maximal zwei bis drei Jahre untergebracht werden, sofern sie einen Arbeitsvertrag vorweisen können. Ist diese Zeit abgelaufen, haben die Einwanderer die Möglichkeit, in den Arbeiterwohnheimen unterzukommen, allerdings nur bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von fünf Jahren (in die auch die im Migrantes-Zentrum verbrachte Zeit einfließt). Die Mietpreise, die im Migrantes-Zentrum zu entrichten sind, sind jene der Arbeiterwohnheime.


Altersheime: Zusatzbeitrag für Mutterschaftsersatz

Knapp 1,34 Millionen Euro überweist die Landesregierung dem Verband der Südtiroler Altersheime. Die Mittel sollen dazu genutzt werden, zusätzliche Personalausgaben tragen zu können, die sich aufgrund des Wartestandes aus Mutterschaftsgründen ergeben.


Verwaltungsrat der Messe Bozen: Alles bleibt wie's war

Die bisherigen Vertreter des Landes im Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft Messe Bozen werden auch in den kommenden drei Jahren im Amt bleiben. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen. Demnach werden weiterhin Gernot Rössler, Herbert Fritz, Walter Meister und Gaetano Gambara die Interessen des Landes in der Messe-Gesellschaft vertreten.


Initiative "Frau in der Wirtschaft"

Um Frauen dazu zu animieren, verstärkt auch auf die Selbständigkeit zu setzen bzw. eine zentralere Rolle im Wirtschaftsgefüge zu übernehmen, hat die Landesregierung das Projekt "Frau in der Wirtschaft" ins Leben gerufen. Das Projekt sieht, wie Landeshauptmann Luis Durnwalder heute erklärte, eine Großtagung zum Thema vor, sowie fünf kleinere Impulstagungen in den Bezirken.

chr

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