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27. April: Verbot bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel auch oberhalb von 750 Metern

(LPA) Ab kommendem Donnerstag, 27. April ist das Ausbringen von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln auch in Obstbaulagen oberhalb von 750 Metern Meereshöhe verboten. Dies legt ein Dekret der Landesabteilung Landwirtschaft fest.

Bereits seit Mitte April ist das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, die eine Gefahr für Bienen darstellen, in niedriger gelegenen Obstbaulagen verboten. Ab 27. April wird das Verbot auch auf Obstbaulagen oberhalb von 750 Metern Meereshöhe ausgedehnt.

Demnach ist ab kommendem Donnerstag das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln verboten, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, Acrinathrin, a-Cypermethrin, Azinphos-methyl, Bifenthrin, Carbaryl, Cartap, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Diazinon, Dichlobenil, Dichlorphos, Dimethoat, Diquat, Esfenvalerat, Etofenprox, Fenitrothion, Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Indoxacarb, Lambda cyhalothrin, Malathion, Methiocarb, Methomyl, Oxydemeton-methyl, Piperonylbutoxid, Pyrethrum-Extrakt, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Teflubenzuron, Thiamethoxam, Trichlorfon, Triflumuron und Vamidothion.

Bereits seit rund drei Wochen sind dagegen die Vorsichtsmaßnahmen in Kraft getreten, die eine Ausbreitung des Feuerbrandes verhindern sollen. "Nachdem die Bienen als Vektoren, also als Überträger des Feuerbrand-Erregers gelten, ist es wie in den vergangenen Jahren auch verboten, Bienenvölker von einer Kernobstanlage in eine andere zu bringen", erklärt dazu Landesrat Hans Berger. Das Verbot gilt bis zum 15. Juni. Ausnahmen werden allerdings dann gemacht, wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.

chr

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