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Ausbringungsverbot für bienengefährliche Spritzmittel teilweise aufgehoben
LPA - In den Obstanlagen in der Ebene bis zu 500 Metern Meereshöhe fällt das Verbot, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, mit kommendem Mittwoch, 3. Mai 2006.
Ab kommendem Mittwoch, 3. Mai 2006, Punkt Mitternacht ist es in den Obstanlagen bis zu einer Meereshöhe von 500 Metern wieder erlaubt, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel zu verwenden. Es gilt allerdings die Einschränkung, dass blühende Bäume in diesen Anlagen auch weiterhin nicht mit solchen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden dürfen. In höher gelegenen Obstbaulagen bleibt das Verbot bis zum Widerruf aufrecht.jw
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