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Konventionen für Sozialgenossenschaften erneuert
LPA - Das für das Genossenschaftswesen zuständige Landesassessorat wird den Sozialgenossenschaften und ähnlichen Einrichtungen weiterhin technische und finanzielle Hilfestellung leisten. Dies sehen entsprechende Konventionen vor, welche kürzlich erneuert worden sind.
Abgeschlossen worden sind diese Vereinbarungen zwischen dem Landesassessorat für das Genossenschaftswesen und den Hauptgenossenschaften "Confcoooerative" und "Lega delle cooperative". Gefördert werden sollen damit einmal Machbarkeitsstudien zur Bildung von neuen genossenschaftlichen Einrichtungen wie auch der Beistand und die Beratung der bestehenden Genossenschaften. Die dafür erforderlichen Gelder werden vom Landesassessorat bereitgestellt und über die beiden Trägergenossenschaften vergeben. Gestärkt werden sollen damit auch die unternehmerischen Entscheidungsfähigkeiten und als besonders wichtig sieht dabei die für das Genossenschaftswesen zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi die Überlebenshilfestellung in den ersten drei Jahren der Tätigkeit einer neuen genossenschaftlichen Einrichtung.VFkp
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