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LR Gnecchi: „Sommerpraktika als Vorbereitung auf das Berufsleben nützen“

LPA - Die Sommerpraktika haben in den letzten Jahren in Südtirol einen bedeutenden Anstieg erfahren. Mittlerweile kommen etwa zehn Prozent der Südtiroler Jugendlichen über den Sommerjob erstmals mit der Arbeitswelt in Kontakt. Die zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi sieht in den Sommerpraktika eine gute Möglichkeit, sich auf das Berufsleben vorzubereiten.

2005 haben beinahe doppelt soviel Jugendliche wie noch 1999 bei Südtiroler Betrieben ein Praktikum absolviert. Mittlerweile kommen bereits fünf bis zehn Prozent aller Südtiroler Jugendlichen durch ein Sommerpraktikum zum ersten Mal mit der Arbeitswelt in Berührung. „Die Praktika ermöglichen eine interessante Abwechslung zwischen Studium und konkreter Arbeitserfahrung. Für die Jugendlichen stellen sie eine wertvolle Hilfe auf ihrem Bildungsweg dar, um sich besser auf das Berufsleben vorbereiten zu können“, so die für das Arbeitswesen zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi. Die Landesrätin weist allerdings darauf hin, dass es sich bei den Ausbildungs- und Orientierungspraktika um kein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne handelt. Im Vordergrund der Praktika müssen der Lern- und Ausbildungsinhalt stehen. „In all jenen Fällen, in denen die Arbeitsleistung vorrangig ist, kann kein Praktikum genehmigt werden“, ergänzt der Abteilungsdirektor für Arbeit, Helmuth Sinn. „Zwischen dem Betrieb und der aufzunehmenden Person“, so Sinn weiter, „muss ein entsprechender Arbeitsvertrag abgeschlossen werden“.

Für die diesjährigen Sommerpraktika gelten wieder dieselben Bestimmungen wie im vergangenen Jahr. Um zu unterstreichen, dass ein Praktikum kein Arbeitsverhältnis ist, sondern der Berufsorientierung und praktischen Einführung der Jugendlichen dient, gelten auch für 2006 folgende Ausschlussgründe: ein Sommerpraktikum ist grundsätzlich dann nicht zulässig, wenn der Praktikant bereits in der Vergangenheit ein ordentliches Arbeitsverhältnis mit gleichartigen Aufgaben, auch in einem anderen Betrieb, abgeschlossen hat oder bereits in den vergangenen Sommermonaten Praktika von einer Gesamtdauer von mehr als sechs Monaten abgewickelt hat.

Voraussetzung für ein Praktikum sind die Erfüllung der Schulpflicht und die Vollendung des 15. Lebensjahrs. Alle detaillierten Informationen und Formulare sind auf der Homepage der Abteilung Arbeit unter www.provinz.bz.it/arbeit, im Arbeitsservice in Bozen und in den Arbeitsvermittlungszentren Neumarkt, Meran, Schlanders, Brixen, Bruneck und Sterzing erhältlich.

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