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Ab 1. Mai ist Geflügelhandel auf Märkten wieder möglich

LPA - Nach den Verboten im Zusammenhang mit der Vogelgrippe ist in Südtirol ab 1. Mai das Abhalten von Märkten, Messen und Ausstellungen mit Geflügel wieder möglich. Die Genehmigung, von der vorerst entenartige Vögel ausgeschlossen sind, ist heute (28. April) mit der Unterzeichnung des entsprechenden Dekrets im Ressort von Landwirtschaftslandesrat Hans Berger erfolgt.

Für Landwirtschaftslandesrat Hans Berger ist die Aufhebung des Verbots ein wichtiges Zeichen für den gesamten Geflügelmarkt; er weist auch darauf hin, dass die Sicherheit für den Käufer und den Konsumenten in jedem Fall im Vordergrund stehe: „Voraussetzung für den Verkauf ist die Rückverfolgbarkeit der Herkunft des Tieres. Die Märkte und Messen müssen zudem unter der strengen Aufsicht des gebietszuständigen tierärztlichen Dienstes erfolgen.“

Enten- und gänseartige Vögel sind aus Sicherheitsgründen weiterhin von diesen Märkten, Messen und Ausstellungen ausgeschlossen. Landesrat Berger begründet das weiterhin aufrechte Verbot damit, dass die Zugvögel ihre Migration noch nicht abgeschlossen haben und daher für Enten und Gänse nicht die entsprechenden Sicherheitsgarantien gegeben werden können.

Weiter aufrecht bleiben auch die Stallpflicht für Hausgeflügel in den Zonen mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen, das sind in erste Linie Südtirols Feuchtgebiete, sowie die Info-Hotline des Landestierärztlichen Dienstes zur Vogelgrippe.

ohn

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