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Wohnbauförderung: Teilweise neu ab 1. Mai

LPA - Mit Beschluß der Südtiroler Landesregierung ist die Gewährung von zehnjährigen gleichbleibenden Beiträgen für die Wohnbauförderung ab 1. Mai 2006 ausgesetzt worden.

Die Entwicklung der Gesuche um Wohnbauförderung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Gesuchsteller für die Förderung von Bau, Kauf oder Wiedergewinnung zum weitaus größten Teil die einmaligen Beiträge bevorzugen. Die Gesuche um zinsfreie Darlehen und zehnjährige gleichbleibende Beiträge sind sehr stark zurückgegangen. Auf Grund dieser Tatsache hat die Landesregierung Anfang April beschlossen, dass ab Beginn Mai 2006 für den Bau und den Kauf der ersten eigenen Wohnung nur mehr zinsfreie Darlehen oder einmalige Beiträge gewährt werden können. Für die Wiedergewinnung gibt es nur mehr einmalige Beiträge.

Die Gesuche, die bis zum 30. April 2006 eingereicht wurden, werden - soweit die Voraussetzungen gegeben sind - die beantragte Wohnbauförderung erhalten.

VFcl

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