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Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel: Verbot wird teilweise aufgehoben

(LPA) Für alle Obstbaulagen in Höhen zwischen 500 und 750 Metern wird das Verbot, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, in den kommenden Tagen aufgehoben.

Wie die Landesabteilung Landwirtschaft bekannt gibt, wird das Verbot der bienengefährlichen Mittel nach Talschaften gestaffelt enden. So hebt man das Verbot in den Obstbaulagen zwischen 500 und 750 Metern im Etschtal von der Töll bis Salurn, im Überetsch und im Eisacktal am kommenden Donnerstag, 11. Mai auf. Für die Obstanlagen auf der selben Meereshöhe im Vinschgau (ab der Töll) gilt das Verbot dagegen noch bis Montag, 15. Mai. 

Aufrecht bleibt einerseits das grundsätzliche Verbot, blühende Bäume in den genannten Gebieten mit den als bienengefährlich geltenden Pflanzenschutzmitteln zu behandeln, andererseits das allgemeine Verbot in den höher gelegenen Obstbaulagen. Letzteres gilt bis auf Widerruf.

chr

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