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LR Theiner stellt ehrenamtlichen Organisationen den Landessozialplan vor

(LPA) Wie kann die Netzwerkarbeit zwischen privaten gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Diensten im Sozialbereich verbessert werden? Sollen Pflegeleistungen künftig eingekauft werden? Diese Fragen standen im Mittelpunkt einer Aussprache zwischen Soziallandesrat Richard Theiner und Vertretern von Non-Profit-Organisationen im Sozialbereich. Anlass für das Treffen im Bozner Pastoralzentrum bot die Vorstellung des Landessozialplanes.

Der Sozialplan des Landes ist auf den Zeitraum bis 2008 ausgelegt und wird den wichtigsten Entscheidungen im Sozialbereich der kommenden Jahre zugrunde liegen. "Es geht im Landessozialplan um wichtige Maßnahmen und Leitlinien für eine nachhaltige Sozialpolitik im Lande", erklärte Landesrat Theiner den Vertretern der ehrenamtlichen Vereinigungen. Entsprechend wichtig sei es, alle Interessierten an der Diskussion des Plans zu beteiligten, so Theiner.

Angeregt diskutiert wurde bei dem Treffen mit dem Non-Profit-Sektor vor allem über die Auswirkungen der im Landessozialplan vorgesehenen Möglichkeit, künftig Pflegeleistungen einzukaufen. Auch Strategien, wie die Zusammenarbeit zwischen privaten gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Diensten verbessert werden könnten, wurden besprochen. 

Bei den Teilnehmern auf Zustimmung stießen die im Landessozialplan vorgesehenen Maßnahmen zur Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung, zur Armutsbekämpfung, zum Ausbau der Betreuungsdienste für Kleinkinder und zur Pflegevorsorge. Einig waren sich die Anwesenden außerdem darüber, dass das Sozialwesen eine Querschnittsaufgabe der Landespolitik sein sollte. "Die Wirtschaft, die Arbeit, die Kultur, die Bildung und die Schule müssen alle dazu beitragen, dass die Sozialhilfe als letztes Auffangnetz für sozial schwächere Mitbürger fungieren kann", hieß es bei dem Treffen.

Bereits Ende März ist der Landessozialplan von der Landesregierung in erster Lesung gut geheißen worden. Der Plan liegt derzeit in den Gemeinden und im Ressort für Gesundheits- und Sozialwesen auf und kann von den Bürgern sowie den Vertretern der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften, Sanitätsbetriebe, Sozialpartner und Verbände begutachtet werden.

chr

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