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Zivilinvaliden, Zivilblinde und Taubstumme: Neue Einkommensgrenzen

(LPA) Neue Einkommensgrenzen gibt es für den Erhalt der Renten von Vollinvaliden, Vollblinden und Taubstumme sowie für Teilinvaliden. Die Grenzen sind nun von der Landesregierung für das Jahr 2006 festgelegt worden.

Verwaltet werden die finanziellen Leistungen zugunsten der in Südtirol ansässigen Zivilinvaliden, Zivilblinden und Taubstummen vom Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden. Das Amt teilt nun mit, dass rückwirkend ab 1. Jänner dieses Jahres als Einkommensgrenze für den Erhalt der Rente für Vollinvaliden, Vollblinde und Taubstumme eine Summe von 13.973,26 Euro gilt. Für Teilinvaliden liegt die Grenze bei 4089,54 Euro, für die erhöhte Rente für Alleinstehende bei 7167,55 Euro. Wird auch das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt, erhöht sich die Grenze auf 12.129,91 Euro.

Festgeschrieben worden ist auch die Höhe des Begleitgeldes für Vollinvaliden, das sich auf 450,78 Euro beläuft, ebenso wie das Begleitgeld für Vollblinde (689,56 Euro), die Sonderzulage für Teilblinde (164,96 Euro) sowie die Kommunikationszulage für Taubstumme (226,53 Euro). Eventuelle Rückstände werden mit der Junirate nachgezahlt.

chr

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