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Fachtagung über Arbeitsleistungen in der Familie am 10. Juni in Bozen

LPA - Die Arbeitsleistungen in der Familie stehen im Mittelpunkt einer juridischen Tagung, zu der der Landesbeirat für Chancengleichheit und das Frauenbüro am Samstag, 10. Juni, ins Palais Widmann in Bozen einladen. Die rechtliche Einordnung der Arbeitsleistungen in der Familie und die praktische Handhabe in der Rechtssprechung sollen durchleuchtet werden.

Bis zur gesamtstaatlichen Reform des Familienrechts 1975 wurde Arbeitsleistung im Rahmen der Familie gesetzlich nicht anerkannt beziehungsweise nicht entlohnt. Die Familienrechtsreform führte das Familienunternehmen ein, das allen mitarbeitenden Familienmitgliedern bestimmte Rechte garantiert.

Einblick in die gesetzlichen Grundlagen und die Entwicklung der Rechtssprechung in diesem Bereich werden im Rahmen der Tagung "Familie und Arbeit" fünf Referentinnen beziehungsweise Referenten geben, die als Rechtsanwälte, Richter oder Universitätsdozenten mit dem Thema befasst sind. Referenten sind unter anderen der Vorsitzende der gesamtstaatlichen Beobachtungsstelle für Familienrecht, Gianfranco Dosi, und die Professoren für Privatrecht, Carlo Rimini aus Mailand und Gilda Ferrando aus Genua.

Die Fachtagung, die von der Landesrätin für Chancengleichheit, Luisa Gnecchi, eröffnet wird, findet

am Samstag, 10. Juni 2006
von 9 bis 14 Uhr
im Innenhof des Palais Widmann
Landhaus 1, Crispistraße 3, Bozen

statt. Anmeldungen nimmt das Frauenbüro unter der Rufnummer 0471 411180, Fax 0471 411189, Frauenbuero@provinz.bz.it entgegen.

jw

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