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Gesetz zu Abhängigkeitserkrankungen in Kraft - LR Theiner: "Eigenverantwortung stärken"
(LPA) Nicht die Bevormundung der Bürger, sondern die Stärkung der Eigenverantwortung und den Schutz der Jugendlichen hat sich die Landesregierung mit dem Landesgesetz zu den Abhängigkeitserkrankungen auf die Fahnen geschrieben. Das Gesetz mit einem Bündel von Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor Suchtmitteln wie Tabak, Alkohol, Medikamenten und auch dem Glückspiel ist heute (31. Mai) in Kraft getreten.
"Wir wollen mit diesem Gesetz ganz konkrete Maßnahmen zur Suchtvorbeugung setzen und die Bevölkerung insgesamt für einen gesunden Lebensstil gewinnen", erklärt dazu Gesundheitslandesrat Richard Theiner, unter dessen Federführung das Gesetz entstanden ist. Mit dem Gesetz zu den Abhängigkeitserkrankungen habe man ein starkes Signal zum Schutz der Gesundheit und zur Vorbeugung von Abhängigkeitserkrankungen vor allem bei Jugendlichen gesetzt, so Theiner.Das Gesetz sieht ein ganzes Maßnahmenpaket zum Schutz der Jugend vor. So müssen bei öffentlichen Veranstaltungen ab sofort mindestens zwei nicht alkoholische Getränke angeboten werden, die billiger sind als das günstigste alkoholische Getränk. Dazu ist jegliche Form von Werbung für alkoholische Getränke verboten, sofern sie in Zeitungen und Zeitschriften erscheint, die an Minderjährige gerichtet sind. Verboten ist auch die Werbung in Kinosälen bei der Vorführung von Filmen für Minderjährige. Weiters ist die Bewerbung von alkoholischen Getränken im Radio und im Fernsehen in der Zeit von 16 bis 19 Uhr untersagt.
Den Gemeinden wird die Entscheidung überlassen, ob sie über eine eigene Verordnung die so genannten Happy Hours einschränken oder gar verbieten wollen, ebenso wie die Bewerbung alkoholischer Getränke in der Gemeinde, etwa bei Veranstaltungen und in Sportanlagen.
"Mit all diesen Maßnahmen wollen wir die Bevölkerung nicht bevormunden, sondern sie in ihrer Eigenverantwortung stärken", erklärt Landesrat Theiner. Ziel sei, die Bürger von den Vorteilen eines gesünderen Lebensstils zu überzeugen.
chr