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Förderung des weiblichen Unternehmertums: Ab 6. Juni um Beitrag ansuchen

LPA – Mit Sonderbeihilfen will das Land Frauen zum Sprung in die Wirtschaftswelt anspornen und sie bei der Umsetzung innovativer Geschäftsideen unterstützen. Die Ressorts der Landesräte Luisa Gnecchi, Thomas Widmann und Werner Frick haben deshalb wieder einen Wettbwerb für Unternehmerinnen ausgeschrieben. Für 2007 stehen zur Unterstützung des weiblichen Unternehmertums 500.000 Euro bereit. Interessierte können ab 6. Juni um einen Beitrag ansuchen.

Ab kommender Woche können Unternehmerinnen wieder ihre Beitragsgesuche im Rahmen des Wettbewerbs für das weibliche Unternehmertum abgeben. Die Landesräte Gnecchi, Frick und Widmann wollen auf diese Weise Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen - Tourismus, Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen fördern, vorausgesetzt, es handelt sich um Einzelunternehmen, deren Inhaberin eine Frau ist, um Gesellschaften, die mehrheitlich von Frauen gebildet werden oder deren Kapital sich mehrheitlich in weiblicher Hand befindet. Für 2007 stehen zur Unterstützung des weiblichen Unternehmertums 500.000 Euro bereit.

Es gibt Beiträge bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten für Investitionen wie etwa den Ankauf von Maschinen, Geräten etc. oder bis zu 70 Prozent für Beratung und Personalqualifizierung. Die neuen Unternehmen können auch ein Darlehen von 40 Millionen bekommen, um die Spesen bei der Unternehmensgründung zu decken. Die von den Unternehmerinnen zur Finanzierung vorgelegten Projekte müssen Maßnahmen der technischen und organisatorischen Innovation, der Personalqualifizierung, der Verbesserung der Produktqualität, zum Erschließen neuer Märkte, zur Verbesserung der Verkaufsmethoden, für eine leistungsstärkere Unternehmensverwaltung oder die Einführung von Sicherheitssystemen beinhalten. Bezuschusst werden auch Unternehmensgründungen. Eine Jury wird die Projekte nach von der Landesregierung festgelegten Kriterien überprüfen. Als Investitionsgrenze wurde eine Summe von 750.000 Euro festgelegt.

Unternehmerinnen können ihr Gesuch ab 6. Juni 2006 bei der Landesabteilung für Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaftswesen in der Raiffeisenstraße 5 in Bozen einreichen und zwar bis zum 31. März 2007. Bei der Landesabteilung für Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaftswesen sind auch entsprechende Gesuchsvordrucke erhältlich. Beitragssuche im Sinne dieser Kriterien, welche nicht im Rahmen der einzelnen Ausschreibungen finanziert werden können, gelten als Beitragsgesuche im Sinne der für die jeweiligen Sektoren allgemein geltenden Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz Nr. 4 vom 13. Februar 1997.

Alle Informationen zum Wettbewerb sind im Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/innovation abrufbar.

SAN

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