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LR Frick: Online-Wirtschaftsförderung im Vormarsch

LPA - Das Ressort für Handwerk, Industrie, Handel, Finanzen und Haushalt des Landes setzt bei der Wirtschaftsförderung auf E-Governement. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür hat die Landesregierung am Montag mit der beschlossenen Änderung der Kriterien zum Landesgesetz Nr. 79 von 1973 geschaffen. „Damit kommen wir dem Ziel einer effizienten, unbürokratischen Verwaltung näher und bieten der Wirtschaft einen zeitgemäßen neuen Service an“, sagt Landesrat Werner Frick.

Seit kurzem bietet das Landesamt für Handwerk im Ressort von Landesrat Frick die Möglichkeit, ein Gesuch um Wirtschaftsförderung auf elektronischem Wege einzureichen. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, bei dem vorerst Gesuche eingereicht werden können, die Weiterbildungs- und Beratungsmaßnahmen im Bereich Handwerk gemäß Landesgesetz Nr. 79 betreffen. In nächster Zeit soll die Online-Gesuchsübermittlung auch auf die Sektoren Industrie, Handel und Dienstleistungen übertragen werden. „Unser Ziel ist es, die vorerst nur für Wirtschaftsverbände zugängliche Gesuchstellung innerhalb des Jahres 2006 auch für einzelne Unternehmer zu ermöglichen“, sagt Frick

Darum bemüht sich derzeit eine Projektgruppe, die sich aus Vertretern des Landesamtes für Handwerk, des Organisationsamts, der Abteilung Informationstechnik des Landes sowie externen Fachleuten zusammensetzt. In diesem Fall betrifft es die Wirtschaftsförderung einzelner Unternehmen, wie sie im Landesgesetz Nr. 4 von 1997 vorgesehen ist. Das Projekt geht über die Online-Gesuchstellung hinaus, es umfasst auch die ganze Beitragsverwaltung.

SAN

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