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Aus der Sitzung der Südtiroler Landesregierung vom 3. Juli 2006

LPA - Die angestrebte Reform des Südtiroler Gesundheitswesens hat heute, Montag, 3. Juli, eine wesentliche Hürde genommen. Die Landesregierung genehmigte den von Landesrat Richard Theiner vorgelegten Gesetzentwurf einstimmig. Nicht an der Abstimmung teilnehmen konnte Landesrätin Luisa Gnecchi, die heute in Rom an Verhandlungen mit Industrieminister Pierluigi Bersani über die Zukunft des Bozner Betriebes Speedline teilnimmt und daher erstmals einer Landesregierungssitzung fern bleiben musste. Beschlossen wurden heute auch Änderungen an der Durchführungsverordnung zur Luftqualität, außerdem einigte man sich über Maßnahmen im Bereich der Müllentsorgung in der Landeshauptstadt.

NEUORDNUNG DES GESUNDHEITSWESENS
Ab kommendem Jahr, genauer ab Jahresbeginn 2007, wird es in Südtirol einen einzigen flächendeckenden Sanitätsbetrieb geben. An seiner Spitze wird der von der Landesregierung bestellte Generaldirektor stehen, der seinerseits die landesweit für die Bereiche Sanität, Verwaltung und Pflege zuständigen Direktoren ernennen wird. Diese drei Direktoren werden im gleichen Rang stehen. Diese Gleichrangigkeit ist eine der Neuerungen, die die Landesregierung heute an dem von Landesrat Richard Theiner vorgelegten Gesetzentwurf „Änderung der Ordnung des Landesgesundheitsdienstes“ vorgenommen hat. Der Gesetzentwurf (siehe auch gesonderte Mitteilung) wurde heute einstimmig genehmigt und kann somit nach der Sommerpause vom Landtag behandelt werden. Nach den Worten von Landeshauptmann Luis Durnwalder dürfte der Generaldirektor bereits im Oktober benannt werden, „um Zeit zu haben, sich einzuarbeiten“.
Eine Entscheidung fiel – nach längerer Diskussion auch über die Anwendung des Proporzes. Demnach soll für die Stellenbesetzung im landesweiten Gesundheitsbetrieb die landesweite prozentuelle Sprachgruppenzusammensetzung (69,15 Prozent dt., 26,47 it., 4,37 lad.) zu Grunde gelegt werden. „Durch diese Änderung werden bei dem derzeitigen Stand von rund 8500 Stellen, die Ladiner auf Kosten der Deutschen (-3) und der Italiener (-4) sieben Stellen gewinnen“, erklärte dazu der Landeshauptmann, der diese Lösung als bestmögliche bewertete.

MASSNAHMEN FÜR LUFTQUALITÄT
Maßnahmen für eine bessere Luftqualität während der Wintermonate, während der bekanntlich die Feinstaubbelastung die geltenden Grenzwerte häufig überschreitet, hat heute die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Michl Laimer beschlossen. Die Durchführungsverordnung Nr. 7 aus dem Jahr 2003 soll in dem Sinne geändert werden, dass in erster Linie das Verursacherprinzip zu Grunde gelegt und von alternierenden Fahrverboten Abstand genommen wird. Stärker verschmutzende Fahrzeuge sollen an Werktagen zwischen 1. November bis Ende März jeweils von 7 bis 10 und von 16 bis 19 Uhr aus den Ortszentren ausgesperrt werden. Im laufenden Jahr werden die Fahrzeuge der Klasse Euro 0 davon betroffen sein, während es im kommenden Jahr auch die Euro-1-Fahrzeuge treffen wird. „Wird der Feinstaub-Grenzwert mehr als fünf Tage überschritten, ist das Land gefordert“, erklärte dazu der Landeshauptmann, „in Rücksprache mit den betroffenen Gemeinden ist dann bei der Verschärfung der Maßnahmen durch den Aktionsplan unter anderem unsere Aufgabe, Umweltzonen und Durchfahrtskorridore zu bestimmen.“

BOZNER ABFALLENTSORGUNGSGEBÜHREN
Als letzte Südtiroler Gemeinde soll auch in Bozen die Mülltrennung zwingend eingeführt werden. Bei der Berechnung der Müllentsorgungsgebühren wird - wie die Landesregierung heute beschlossen hat - anders vorgegangen, als in den übrigen Gemeinden, wo neben der Grundgebühr die effektiven Entleerungen berrechnet werden. In der Landeshauptstadt wird das Kriterium der Fläche beziehungsweise der Wohnungsgröße ab 2007 keine Rolle mehr spielen. Für die Bemessung der Gebühren soll künftig neben der Anzahl der Personen, die im Haushalt zusammenleben, die in Bozen angefallene Müllmenge geteilt durch die Einwohnerzahl als Mittelwert zur Gebührenberechnung herangezogen werden. Diese Grundsatzentscheidung traf heute die Landesregierung, die damit für Bozen eine Sonderregelung genehmigte.

SÜDTIROLER HEIMATFERNE
Um die Tätigkeit der im Ausland lebenden Südtiroler zu unterstützen, stellte die Landesregierung heute knapp 360.000 Euro zur Verfügung. Die Geldmittel aus dem diesjährigen Landeshaushalt gehen an die zwei Dutzend Südtiroler-Heimatfernen-Organisationen, in denen sich seinerzeit vor allem Optanten zusammengefunden hatten und in denen mittlerweile Kinder und Kindeskinder dieser Optanten ihre Südtiroler Wurzeln pflegen. Finanziell gefördert wird auch die junge Einrichtung mit dem Namen Südstern, in der vor allem im Ausland tätige Akademiker mit dem Ziel zusammenarbeiten, Kontakte zu Südtirol und zur Südtiroler Wirtschaft – auch im Hinblick auf eine mögliche Rückkehr nach Südtirol – wach zu halten. Ein Teil des Betrages ist außerdem für die Dienststelle für Südtiroler Heimatferne und die Publikation des Informationsblattes für Südtiroler Heimatferne „Heimat und Welt“ bestimmt.

GELD FÜR GEMEINDEN
Mit der dritten Rate der so genannten Pro-Kopf-Quote können Südtirols Gemeinden in Kürze rechnen. Die Auszahlung wurde heute von der Landesregierung auf der Grundlage der mit dem Gemeindenverband vereinbarten Richtlinien beschlossen. Ausbezahlt wird demnach ein Betrag von insgesamt 57,38 Millionen Euro, von dem etwas mehr als 14 Millionen Euro an Südtirols einwohnerreichste Gemeinde Bozen gehen. In diesem Jahr wurde die einwohner-bezogene Pro-Kopf-Quote für Gemeinden mit weniger als 30.000 um fünf Euro angehoben, jene für größere Gemeinden um sechs Euro", so Landeshauptmann Durnwalder nach dem heutigen Treffen. Damit belaufen sich die Quoten auf 434 Euro für jeden Einwohner einer Gemeinde unter 10.000 Einwohner, auf 473 Euro für Gemeinden zwischen 10.000 und 30.000 Einwohnern sowie 579 Euro für größere Gemeinden.

MEHR HEIMPLÄTZE
Den Bedarf an Heimplätzen für Studenten hat Bildungslandesrat Otto Saurer heute mit 200 beziffert. Heimplätze fehlen demnach vor allem in Bozen, Brixen und Bruneck. Die Landesregierung will nun mit Einrichtungen Kontakt aufnehmen, die über verfügbare Räumlichkeiten verfügen und diese eventuell für diesen Zweck zur Verfügung stellen könnten. Gedacht wird in erster Linie an die Kurie beziehungsweise an Klöster, wie der Landeshauptmann ankündigte.

FINANZIERUNG FÜR UNI UND EURAC
Die Freie Universität Bozen erhält vom Land für das laufende Jahr 34 Millionen Euro. Die Zuweisung wurde heute auf Vorschlag von Bildungslandesrat Otto Saurer auf der Grundlage des fünfjährigen Finanzierungsplanes 2004-2008 von der Landesregierung beschlossen. An den diesjährigen Führungskosten der Europäischen Akademie Bozen für angewandte Forschung und Fortbildung beteiligt sich das Land im laufenden Jahr hingegen mit fünf Millionen Euro.

RAS: ZUSATZFINANZIERUNG
„Damit die Rundfunk-Anstalt Südtirol RAS im Zusammenhang mit der Digitalisierung vor allem auch den Empfang des österreichischen Fernsehens ORF und besonders der von uns mitfinanzierten Nachrichtensendung ‚Südtirol heute’ gewährleisten kann, haben wir eine Zusatzfinanzierung von einer Million Euro beschlossen“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder bei der Pressekonferenz nach der Montagssitzung der Landesregierung. Die zusätzlichen Geldmittel sind für die Umstellung der technischen Anlagen im Zusammenhang mit der in Italien vorgeschriebenen Digitalisierung bestimmt.

jw

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