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LR Theiner zu heute genehmigtem Entwurf für Neuordnung des Gesundheitswesens

(LPA) "Einen wichtigen Schritt" habe die Landesregierung heute (3. Juli) mit der Genehmigung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Gesundheitswesens gesetzt, so die Einschätzung von Gesundheitslandesrat Richard Theiner - "einen wichtigen Schritt, um eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung in Südtirol mittel- und langfristig abzusichern".

Landesrat Theiner erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal an das Warum einer solchen Neuordnung: "Nur mit einer deutlichen Strukturreform, können wir eine flächendeckende, öffentliche Gesundheitsversorgung absichern, ohne Einsparungen beim Personal oder gar Schließungen von Strukturen in Kauf nehmen zu müssen", so Theiner. Ziel der Neuordnung sei, einen modern geführten Gesundheitsbetrieb zu schaffen, in dem die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst effizient eingesetzt würden.

Ausgearbeitet wurde der Gesetzentwurf von der Steuerungsgruppe, in der Experten der Sanitätsbetriebe, des Gesundheitsressorts sowie externe Fachleute sitzen. Der Entwurf sieht die Schaffung eines Südtiroler Sanitätsbetriebes vor, der mit 1. Jänner 2007 seine Tätigkeit aufnehmen und die bisherigen vier Sanitätsbetriebe ersetzen soll. "Dies wird zu einer Verschlankung der Führungsstruktur führen", so Theiner.

Der Generaldirektor des Sanitätsbetriebs, so sieht der Entwurf vor, muss für eine landesweit einheitliche Planung, für einheitliche Qualitätsstandards und für kostensparende Synergien - etwa gemeinsame EDV-Programme, bessere Auslastung von medizintechnischen Geräten und von Operationssälen - sorgen. "Durch den Abbau von Mehrfachstrukturen werden Mittel frei, die für mehr Pflege- und medizinische Betreuung eingesetzt werden können", so der Landesrat. Dies sei auch notwendig, werde die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen in Zukunft aufgrund der demographischen Entwicklung doch noch deutlich steigen.

Während also der neue Sanitätsbetrieb für die strategischen Vorgaben verantwortlich sein wird, sollen die Gesundheitsbezirke für deren operative Umsetzung sorgen. "Alles was besser dezentral gemacht werden kann, soll auch zukünftig vor Ort gemacht werden", beschreibt Theiner die Aufgabenteilung. Nach der erfolgten Genehmigung durch die Landesregierung wird der Gesetzentwurf nun an die Gesetzgebungskommission des Landtags weitergeleitet. Noch innerhalb September soll der Landtag über den Entwurf abstimmen.

chr

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