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Gesetz zum Schutz der Nichtraucher wird morgen veröffentlicht

(LPA) Landesgesetz zum Schutz der Nichtraucher, die zweite: Nachdem das Verfassungsgericht das erste Südtiroler Gesetz zum Schutz der Nichtraucher annulliert hat, wird morgen das zweite Gesetz nahezu gleichen Inhalts im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Es tritt damit am Mittwoch dieser Woche in Kraft.

Das von Gesundheitslandesrat Richard Theiner auf den Weg gebrachte zweite Gesetz zum Schutz der Nichtraucher verbietet das Rauchen in allen geschlossenen aber öffentlich zugänglichen Räumen. Ausnahmen gibt es für Gastlokale, die die Möglichkeit haben, Raucherräume einzurichten. Diese müssen allerdings mit Lüftungsanlagen ausgestattet sein, die für einen regelmäßigen Luftaustausch in den Räumen sorgen. Die Detailregelungen des Gesetzes wird die  Landesregierung in Durchführungsverordnungen festhalten.

Veröffentlicht wird das Landesgesetz Nr. 6 vom 3. Juli 2006 mit dem Titel "Schutz der Gesundheit der Nichtraucher und Bestimmungen im Bereich des Sanitätspersonals" im morgen erscheinenden Amtsblatt der Region. Das Gesetz tritt einen Tag nach seiner Veröffentlichung, damit also am kommenden Mittwoch in Kraft.

chr

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